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September 2026
Online-Kompakt-Seminar – Widerrufsbutton und „Einfamilienhaus“ beim Halbteilungsgrundsatz
Seit dem 19. Juni 2026 müssen Unternehmer bei bestimmten online abgeschlossenen Verbraucherverträgen eine elektronische Widerrufsfunktion bereitstellen. Für Immobilienmakler stellt sich daher insbesondere die Frage, welche digitalen Vertragsprozesse tatsächlich unter die neue Regelung fallen und welche Änderungen an der Website, der Maklersoftware und der Widerrufsbelehrung erforderlich sind. Im zweiten Teil des Kurzseminars geht es um den Begriff des „Einfamilienhauses“ im Rahmen der §§ 656a ff. BGB. Der Bundesgerichtshof hat hierzu mit seinen Urteilen vom 6. März 2025 und vom 16. Juli…
Mehr erfahren »Online-Seminar – Schönheitsreparaturen – die Rechtsprechung des BGH und ihre Auswirkungen auf die Instandsetzung der Mietsache
Mit zwei Urteilen vom 8. Juli 2020 hat der Bundesgerichtshof das Recht der Schönheitsreparaturen revolutioniert, indem erstmalig festgestellt wurde, dass der Mieter unter bestimmten Voraussetzungen an der Pflicht zur Durchführung der Schönheitsreparaturen und damit an der Instandhaltungslast des Vermieters in der Regel mit 50 % zu beteiligen ist. Diese Auffassung hat drastische Auswirkungen auf die Frage nach dem vertragsgemäßen Zustand der Mietsache, die Gestaltung von Mietverträgen, die Überlegungen zur Neuvermietung und die Überlassung in einem tatsächlichen festzuhaltenden Zustand sowie auf…
Mehr erfahren »Online-Seminar – Das Berliner Zweckentfremdungsverbot
In Berlin gilt seit über zehn Jahren ein Zweckentfremdungsverbot für Wohnraum. Das Gesetz betrifft nicht nur Ferienwohnungen sondern fast alle Aspekte der Immobilienverwaltung. Auch (teil-)gewerbliche Vermietungen, Leerstand und selbst Abriss und Neubau von Wohnraum und sogar Miethöhen werden durch das Gesetz geregelt. Dabei ist selbst für Fachleute kaum erkennbar, welche Räume unter das Gesetz fallen: „Das war schon immer Gewerbe“ schafft für das aktuelle Gesetz keine Freistellung. In Anbetracht der extrem hohen Bußgelder, die auch gegen Hausverwalter verhängt werden können,…
Mehr erfahren »Oktober 2026
Präsenzseminar – Das Wohn- und Mietenkataster kommt! Wie gehen wir damit um?
Keine Miete ist vor einer Überprüfung durch die Berliner Verwaltung und Justiz mehr sicher. Am 2. Juli 2026 hat das Abgeordnetenhaus Berlin grünes Licht für das Wohn- und Mietenkataster gegeben. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen ist beauftragt, den gesamten vermieteten Wohnungsbestand in Berlin mit einer Vielzahl von Einzelinformationen zu erfassen, auszuwerten und zur Weiterleitung an andere staatliche Stellen vorzuhalten (Gesetz zur Errichtung eines Wohnungs- Mietenkatasters als Artikel 4 des Wohnraumsicherungsgesetz vom 16.7.2026, GVBl. Berlin 2026, S. 726ff). Alle…
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