Das Mietrecht ist ein Rechtsbereich, der immer wieder angepasst wird. Damit ändern sich Rechtsansprüche von Mietern ebenso wie Rechte und Pflichten von Vermietern. Das gilt sowohl für Wohnraum als auch für Gewerbeflächen. Umso wichtiger ist es, dass sich Verantwortliche in diesem Rechtsbereich gut auskennen. In diesem Seminar werden Ihnen die wichtigsten Mietrechtsfälle aus dem Berichtszeitraum 2023/2024 vorgestellt.
Inhalt:
- Besichtigungsrecht des Vermieters
- Mietpreisbremse: Berücksichtigung eines eigenständigen Kellernutzungsvertrags bei der Mietberechnung?
- Verjährung des Auskunftsanspruchs
- Mieterhöhung – Sachverständigengutachten
- Betriebskosten – Kosten der Müllentsorgung
- Wartungskosten für Rauchwarnmelder als Betriebskosten
- Untermiete: Anforderungen an berechtigtes Interesse der Mieter
- Untermiete: Auch bei Einzimmerwohnung möglich?
- Unbefugte Gebrauchsüberlassung: Kündigung?
- Flächenabweichungen: Verjährung von Rückforderungsansprüche
- Flächenabweichungen: Die 10%-Grenze
- Schönheitsreparaturen: Verhältnis von Quotenabgeltungsklausel zu Vornahmeklausel
- Mietpreisbremse: Neue Baualtersklasse durch „umfassende Modernisierung“
- Schadensersatz des Vermieters
- Zahlungsverzugskündigung: Was ist mit der erklärten „ordentlichen Kündigung“?
- Zerrüttungskündigung
- Kündigung wegen unwahrer Behauptung im Prozess
Zielgruppe: Immobilienmakler, Hausverwalter, Rechtsanwälte
Referent:
Rechtsanwalt Axel Lipinski-Mießner, Geschäftsführer des Ring Deutscher Makler Landesverband Berlin und Brandenburg e.V.
Ort: über die Video-Plattform Zoom
Teilnehmergebühren: RDM-Mitglieder 120,00 €/externe Mitglieder 200,00 €
Diese Veranstaltung ist eine fachspezifische Fortbildung gem. § 15b Absatz 1 MaBV Anlage 1, A.3.1, 3.1.1, 3.1.3 (Immobilienmakler) Anlage 1, B.2.1, 2.1.1, 2.1.2 (Wohnimmobilienverwalter)