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SUMMARY:Online-Seminar - Berliner Mietspiegel 2026
DESCRIPTION:Der Berliner Mietspiegel 2026 wird Ende Mai 2026 verÃ¶ffentlicht und stellt erneut eine zentrale Grundlage fÃ¼r die rechtssichere Gestaltung von Mieten dar. FÃ¼r Vermieterinnen und Vermieter sowie EigentÃ¼merinnen und EigentÃ¼mer ergeben sich daraus wichtige Ã„nderungen und neue Orientierungshilfen fÃ¼r die Einordnung ihrer Immobilien. \nDer Mietspiegel liefert eine Ãœbersicht Ã¼ber die ortsÃ¼bliche Vergleichsmiete und hat wesentlichen Einfluss auf MieterhÃ¶hungen in bestehenden MietverhÃ¤ltnissen sowie auf die zulÃ¤ssige MiethÃ¶he im Rahmen der Mietpreisbremse. \nInhalt: \n\nEntstehung und HintergrÃ¼nde des neuen Mietspiegels 2026\nDie neuen Werte: Ã„nderungen in der Tabelle\, bei Spannen sowie bei Sondermerkmalen\nOrientierungshilfen zur Einordnung der eigenen Immobilie\nRechtssichere DurchfÃ¼hrung von MieterhÃ¶hungen auf Basis des Mietspiegels\n\nZielgruppe: Immobilienmakler\, Hausverwalter \nReferent: RechtsanwÃ¤ltin und Notarin Johanna Neumann \nOrt: Ã¼ber die Video-Plattform Zoom \nTeilnahmegebÃ¼hr: RDM-Mitglieder 60\,00 EUR / Externe 120\,00 EUR \nDiese Veranstaltung ist eine fachspezifische Fortbildung gem. Â§ 15b Absatz 1 MaBV Anlage 1A Punkt 3.1\, 3.1.3 (Immobilienmakler) Anlage 1B Punkt 2.1\, 2.1.2\, 5.4.1.3 (Wohnimmobilienverwalter) \nHier zum Anmeldeformular \n
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SUMMARY:Online-Seminar - Wettbewerbsrecht fÃ¼r Immobilienmakler
DESCRIPTION:Rechtssichere Werbung ist fÃ¼r Immobilienmakler unerlÃ¤sslich â€“ ganz gleich\, ob sie Ã¼ber Websites\, Immobilienportale\, Printanzeigen oder soziale Netzwerke erfolgt. VerstÃ¶ÃŸe gegen gesetzliche Vorgaben passieren oft schneller als gedacht und kÃ¶nnen kostspielige Konsequenzen haben. \nDieses Seminar vermittelt Ihnen kompakt und praxisnah\, worauf es im Wettbewerbsrecht wirklich ankommt. Anhand konkreter Beispiele aus der tÃ¤glichen Praxis lernen Sie typische Risiken kennen und erfahren\, wie Sie diese sicher umgehen. \nInhalte des Seminars: \n\nGrundlagen des Wettbewerbsrechts (UWG)\, insbesondere zu irrefÃ¼hrender Werbung\, GÃ¼tesiegeln\, Tipp-Provisionen und Cookie-Bannern\nAnforderungen an die Preisangaben bei Immobilien und Maklerleistungen â€“ einschlieÃŸlich Besonderheiten bei Erbbaurechten\nZentrale Informationspflichten (z. B. GEG\, WoVermRG\, DDG\, Widerrufsbelehrungen sowie der Umgang mit Kundenbewertungen)\nRechtliche Aspekte bei der Nutzung von Social Media wie Instagram oder YouTube\nTypische Fallstricke bei der Kundengewinnung\, etwa bei Kontaktformularen oder dem Einsatz KI-gestÃ¼tzter Tools\nPraktische Hinweise zum Umgang mit Abmahnungen und zur Abgabe von UnterlassungserklÃ¤rungen\n\nZielgruppe: Immobilienmakler \nReferent: RAin Jennifer Beal\,\nWettbewerbszentrale | Leiterin BÃ¼ro Berlin\, NÃ¼rnberger StraÃŸe 49\, 10789 Berlin \nOrt: Online-Seminar Ã¼ber die Videoplattform â€žZoomâ€œ \nTeilnahmegebÃ¼hr: RDM-Mitglieder 120\,00 EUR / Externe 220\,00 EUR \nDiese Veranstaltung ist eine fachspezifische Fortbildung gem. Â§ 15b Absatz 1 MaBV Anlage 1\, A.3.1.1\, 3.1.3\, 3.8\, 3.8.3\, 4.1.1\, 4.1.2 (Immobilienmakler) \nHier zum Anmeldeformular \n
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SUMMARY:Online-Seminar - MieterhÃ¶hungen in der Wohnraummiete
DESCRIPTION:Das vom Mieter zu zahlende Entgelt macht dessen Hauptleistungspflicht aus. Die HÃ¶he der Miete kann sowohl abhÃ¤ngig sein vom Ã¼bereinstimmenden Willen der Mietvertragsparteien im Rahmen einer einzelnen MiethÃ¶hevereinbarung\, einer Indexmiet- oder Staffelmietvereinbarung\, als auch abhÃ¤ngig von Ã¤uÃŸeren UmstÃ¤nden bei der Entwicklung der Betriebskosten und vom Willen des Vermieters oder Gesetz- und Verordnungsgebers bei der DurchfÃ¼hrung von ModernisierungsmaÃŸnahmen an der Mietsache. \nJede MieterhÃ¶hung folgt seinen eigenen besonderen Voraussetzungen und erfordert vertiefte Kenntnisse im jeweiligen Teilgebiet des Mietrechts. Der Anspruch auf Zustimmung zum MieterhÃ¶hungsbegehren\, die ErhÃ¶hung von Pauschalen oder Vorauszahlungen auf die Betriebskosten und die MieterhÃ¶hung nach durchgefÃ¼hrten ModernisierungsmaÃŸnahmen erfordern unterschiedliche Voraussetzungen. \nInhalt \n\nMietbegriffe\, Mietstrukturen; MieterhÃ¶hungsausschluss; ZulÃ¤ssige MieterhÃ¶hungen\nMieterhÃ¶hungsvereinbarung zu Beginn des MietverhÃ¤ltnisses &#8211; Staffelmiete / Indexmiete / Umsatzmiete\nWirksamkeitsvoraussetzungen\, Umgang in der Praxis\nMieterhÃ¶hungen wÃ¤hrend des MietverhÃ¤ltnisses\n\nMieterhÃ¶hung nach dem Vergleichsmietensystem\ngesetzliche Voraussetzungen\nauÃŸergerichtliche MieterhÃ¶hungsbegehren\, Zustimmungs- und Klagefrist\ngerichtliches MieterhÃ¶hungsbegehren\, Klageerhebung und Vortrag\nMieterhÃ¶hung und Betriebskosten\ngesetzliche Voraussetzungen und Vereinbarungen bei Betriebskostenpauschale und Vorauszahlungen\ndie richtige Betriebskostenabrechnung\n\n\nMieterhÃ¶hung nach Modernisierung\n\ngesetzliche Voraussetzungen\nVoraussetzung und Abschluss von ModernisierungsmaÃŸnahmen\nModernisierungsmietererhÃ¶hung; richtige ErklÃ¤rung\, Abzug von ersparten Instandsetzungen\, richtiger UmlageschlÃ¼ssel; FÃ¤lligkeitsfristen; Einwendungen des Mieters gegen die MieterhÃ¶hung\nNeue Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur HÃ¶he der ModernisierungsmieterhÃ¶hung\n\n\nStaffelmiete\nIndexmiete\nAnpassung von Vorauszahlungen und Pauschalen fÃ¼r Betriebskosten\nKombination von (Miet-) ErhÃ¶hungsmÃ¶glichkeiten\nMieterhÃ¶hung und KÃ¼ndigung des MietverhÃ¤ltnisses\nNutzungsentgeltanspruch des ehemaligen Vermieters gemÃ¤ÃŸ Â§ 546a BGB\n\nDas Seminar ermÃ¶glicht einen sicheren Umgang mit der Thematik der MieterhÃ¶hungen. Zum Seminar gehÃ¶rt ein ausfÃ¼hrliches Themenskript. \nZielgruppe: Immobilienmakler\, Hausverwalter \nReferent:\nDr. Carsten BrÃ¼ckner\, Rechtsanwalt und Fachanwalt fÃ¼r Miet- und Wohnungseigentumsrecht\,\nVorsitzender des Landesverbandes Haus & Grund Berlin Mitglied im Vorstand des Zentralverbandes Haus & Grund Deutschland\nwww.vermieterexperte.de \nOrt: Online-Seminar Ã¼ber die Videoplattform â€žZoomâ€œ \nTeilnahmegebÃ¼hr: RDM-Mitglieder 120\,00 EUR / Externe 220\,00 EUR \nDiese Veranstaltung ist eine fachspezifische Fortbildung gem. Â§ 15b Absatz 1 MaBV Anlage 1\, A.3.1\, 3.1.1\, 3.1.3 (Immobilienmakler) Anlage 1\, B.2.1\, 2.1.1\, 2.1.2\, 4.3\, 5.4.1\, 5.4.1.2\, 5.4.1.3 (Wohnimmobilienverwalter) \nHier zum Anmeldeformular \n
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SUMMARY:Online-Seminar - SchÃ¶nheitsreparaturen - die Rechtsprechung des BGH und ihre Auswirkungen auf die Instandsetzung der Mietsache
DESCRIPTION:Mit zwei Urteilen vom 8. Juli 2020 hat der Bundesgerichtshof das Recht der SchÃ¶nheitsreparaturen revolutioniert\, indem erstmalig festgestellt wurde\, dass der Mieter unter bestimmten Voraussetzungen an der Pflicht zur DurchfÃ¼hrung der SchÃ¶nheitsreparaturen und damit an der Instandhaltungslast des Vermieters in der Regel mit 50 % zu beteiligen ist. Diese Auffassung hat drastische Auswirkungen auf die Frage nach dem vertragsgemÃ¤ÃŸen Zustand der Mietsache\, die Gestaltung von MietvertrÃ¤gen\, die Ãœberlegungen zur Neuvermietung und die Ãœberlassung in einem tatsÃ¤chlichen festzuhaltenden Zustand sowie auf die Beratung von Vermietern und Mietern. \nDie neuen Ãœberlegungen des Bundesgerichtshofs zur Kostenverteilung der Instandhaltung der Mietsache hat Auswirkungen auf die Folgen er immer restriktiveren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur ModernisierungsmieterhÃ¶hung. \nDas Seminar stellt zunÃ¤chst Kriterien zur Ermittlung des vertragsgemÃ¤ÃŸen Zustands der Mietsache und die Entwicklung des Rechts der SchÃ¶nheitsreparaturen dar. ErÃ¶rtert werden die Voraussetzungen der Pflicht zur DurchfÃ¼hrung der SchÃ¶nheitsreparaturen fÃ¼r die jeweilige Mietvertragspartei sowie die vom BGH neu eingefÃ¼hrte Pflicht des Mieters\, sich an den Kosten der vermieterseitigen SchÃ¶nheitsreparaturen zu beteiligen. Der Referent stellt ausfÃ¼hrlich die von ihm exklusiv erarbeiteten Kriterien der Kostenbeteiligung im Regelfall und bei den (vom BGH sogenannten) Besonderheiten des Einzelfalls dar und entwickelt damit die AnsÃ¤tze der BGH-Rechtsprechung fort damit gibt er den Mietvertragsparteien sowie Gerichten notwendige Hilfestellung zum Umgang mit der neuen Thematik. \nInhalt: \n\nVertragsgemÃ¤ÃŸer Zustand der Mietsache\nVereinbarung der Parteien; Ermittlung anhand gesetzlicher Vorschriften; Auslegungskriterien des BGH\n\n\nEntwicklung\, Inhalt und FÃ¤lligkeit von SchÃ¶nheitsreparaturen\nUrsprung der SchÃ¶nheitsreparaturen; zulÃ¤ssige Vereinbarungen; begrenzter Inhalt; Kriterien fÃ¼r die FÃ¤lligkeit der Renovierung (Fristen)\n\n\nRenovierungs- und Kostenbeteiligungspflichten\nHauptleistungspflicht einer der Mietvertragsparteien; Kostenbeteiligungspflicht des Mieters an den vom Vermieter durchzufÃ¼hrenden SchÃ¶nheitsreparaturen â€“ Voraussetzungen\, Geltendmachung\, Rechtsfolge\n\n\nWeiterentwicklung der BGH-Rechtsprechung\nKriterien fÃ¼r die Bestimmung des Anteils des Mieters an den Renovierungskosten; Kriterien fÃ¼r den Regelfall (50% Kostenbeteiligung); Kriterien fÃ¼r Abweichungen (Besonderheiten des Einzelfalles)\n\n\nAuswirkungen auf die Gestaltung des vertragsgemÃ¤ÃŸen und tatsÃ¤chlichen Zustands der Mietsache\nGestaltung von MietvertrÃ¤gen; Gestaltung der Mietsache; Auswirkungen auf VormietverhÃ¤ltnisse; Dokumentationen\n\n\nAuswirkungen auf den Umgang mit den Kosten von Baulichen MaÃŸnahmen nach Â§ 555b BGB\n\nZielgruppe: Immobilienmakler\, Hausverwalter \nReferent:\nDr. Carsten BrÃ¼ckner\, Rechtsanwalt und Fachanwalt fÃ¼r Miet- und Wohnungseigentumsrecht\,\nVorsitzender des Landesverbandes Haus & Grund Berlin Mitglied im Vorstand des Zentralverbandes Haus & Grund Deutschland\nwww.vermieterexperte.de \nOrt: Online-Seminar Ã¼ber die Videoplattform â€žZoomâ€œ \nTeilnahmegebÃ¼hr: RDM-Mitglieder 120\,00 EUR / Externe 220\,00 EUR \nDiese Veranstaltung ist eine fachspezifische Fortbildung gem. Â§ 15b Absatz 1 MaBV Anlage 1\, A.3.1.1\, 3.1.3 (Immobilienmakler) Anlage 1\, B.2.1.1\, 2.1.2\, 4.3\,Â 6.5 (Wohnimmobilienverwalter) \nHier zum Anmeldeformular \n
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SUMMARY:Online-Seminar - Das Berliner Zweckentfremdungsverbot
DESCRIPTION:In Berlin gilt seit Ã¼ber zehn Jahren ein Zweckentfremdungsverbot fÃ¼r Wohnraum. Das Gesetz betrifft nicht nur Ferienwohnungen sondern fast alle Aspekte der Immobilienverwaltung. Auch (teil-)gewerbliche Vermietungen\, Leerstand und selbst Abriss und Neubau von Wohnraum und sogar MiethÃ¶hen werden durch das Gesetz geregelt. Dabei ist selbst fÃ¼r Fachleute kaum erkennbar\, welche RÃ¤ume unter das Gesetz fallen: â€žDas war schon immer Gewerbeâ€œ schafft fÃ¼r das aktuelle Gesetz keine Freistellung. In Anbetracht der extrem hohen BuÃŸgelder\, die auch gegen Hausverwalter verhÃ¤ngt werden kÃ¶nnen\, ein Muss fÃ¼r jeden\, der in Berlin Immobilien vermietet. \nInhalte des Seminars: \n\nWelche RÃ¤ume werden vom Gesetz geschÃ¼tzt?\n\nBaurechtliche Bestimmung\nMindestanforderungen an Wohnraum\nFehlvorstellung: â€žDas war schon immer Gewerbeâ€œ\n\n\n\n\nWas ist eine Zweckentfremdung?\n\nâ€žWohnenâ€œ im Sinne des Gesetzes\nFerienwohnung\, FlÃ¼chtlinge u. Ã„.\nGewerbliche Nutzungen\nTeilgewerblich\nHohe Miete = Zweckentfremdung?\nLeerstand\nUmbau und Abriss\n\n\n\n\nFÃ¼r wen gibt es Bestandsschutz?\n\nVoraussetzungen des Bestandsschutzes\nBestandsschutz fÃ¼r Beherbergungs- und Ferienwohnungsbetriebe?\nBestandsschutz fÃ¼r gewerbliche/freiberufliche Nutzungen\nStand der Bestandschutzverfahren vor Verfassungsgericht und OVG\n\n\n\n\nFÃ¼r wen gibt es Genehmigungen?\n\nVoraussetzungen der â€žAirbnb-Genehmigungenâ€œ\nGenehmigungen aus sozialen GrÃ¼nden?\nGenehmigung bei Stellung von Ersatzwohnraum\n\n\n\n\nAuskunftsrechte und ZwangsmaÃŸnahmen der BehÃ¶rde:\n\nAuskunftsrechte der BehÃ¶rde und MÃ¶glichkeiten der Verweigerung\nBetretungsrechte der BehÃ¶rde\nRegistriernummern\nRÃ¼ckfÃ¼hrungs- und Wiederherstellungsanordnungen\nZwangsverwaltung durch TreuhÃ¤nder\nZwangsgelder\nBuÃŸgelder\n\n\n\n\nZweckentfremdungsverbot und Baurecht\n\nBaugenehmigung zu Wohnzwecken und Ferienwohnungsnutzung\nGewerbe ist nicht gleich Gewerbe â€“ wann ist baurechtliche Umnutzung notwendig?\n\n\nZweckentfremdungsverbot und Mietrecht\nFolgen verbotener MietvertrÃ¤ge â€“ das wird teuer!\nDer Mieter soll sich um die Genehmigung kÃ¼mmern?\nVerstoÃŸ des Mieters gegen das Zweckentfremdungsverbot\n\nZielgruppe \nHausverwalter\, Wohnungseigentumsverwalter\, Vermieter\, Sachbearbeiter von Wohnungsbaugesellschaften und Wohnungsbaugenossenschaften\, RechtsanwÃ¤lte\, Mitarbeiter der Immobilienabteilungen von Banken und Versicherungen \nReferent:\nRA Lukas Andreas Wenderoth ist seit fast 30 Jahren Rechtsanwalt in Berlin und seit 2006 Fachanwalt fÃ¼r Miet- und Wohnungseigentumsrecht. An vielen Musterprozessen gegen staatliche EinschrÃ¤nkungen auf dem Immobiliensektor war seine Kanzlei beteiligt. Durch seine Erfahrungen auf diesen Rechtsgebieten zeichnen sich seine VortrÃ¤ge durch einen hohen Praxisbezug und konkrete VorschlÃ¤ge zur Umsetzung der aktuellen Rechtsprechung aus. \nOrt:Â Online-Seminar Ã¼ber die Videoplattform â€žZoomâ€œ \nTeilnahmegebÃ¼hr:Â RDM-Mitglieder 120\,00 EUR / Externe 220\,00 EUR \nDiese Veranstaltung ist eine fachspezifische Fortbildung gem. Â§ 15b Absatz 1 MaBV Anlage 1\, A.3.1\, 3.5 (Immobilienmakler) Anlage 1\, B. 2.1\, 2.1.2\, 2.5 (Wohnimmobilienverwalter) \nHier zum Anmeldeformular \n
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SUMMARY:Online-Seminar - Untervermietung und anderen Formen der GebrauchsÃ¼berlassung der Mietsache
DESCRIPTION:In den Ballungsgebieten steigt der Bedarf an Wohnraum steig an. Dieser Bedarf wird lÃ¤ngst nicht mehr allein durch den EigentÃ¼mer als Vermieter von Wohnungen gedeckt\, sondern auch von Mietern in Form einer sowohl unentgeltlichen als auch entgeltlichen GebrauchsÃ¼berlassung\, letzteres als sogenannte Untervermietung. \nDer Vermieter entscheidet sich fÃ¼r einen Vertragspartner\, dem er den Gebrauch der Mietsache Ã¼berlassen muss und will. Der Gesetzgeber verbietet dem Mieter zunÃ¤chst die Ãœberlassung des Gebrauchs an andere Personen als den Mieter\, insbesondere durch den Mieter an Dritte\, um dem Mieter von Wohnraum jedoch durch eine spezielle Regelung die MÃ¶glichkeit zu erÃ¶ffnen\, bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen auch gegen den Willen des Vermieters den Besitz an der Mietsache anderen Personen zu Ã¼berlassen. \nDie Rechtsprechung hat die Tatbestandsmerkmale der Vorschrift bislang groÃŸzÃ¼gig zu Gunsten des Mieters ausgelegt. \nDem Mieter wird hierdurch sowohl die Weitergabe der Einflussnahme auf die Mietsache durch Mietvertragsfremde als auch die wirtschaftliche Verwertung der Mietsache\, die originÃ¤r dem Vermieter als EigentÃ¼mer zusteht\, erlaubt. \nDer Vermieter muss zur Abwehr des Untervermietungsbegehrens frÃ¼hzeitig Argumente sammeln\, um einem Untervermietungsbegehren des Mieters kritisch begegnen zu kÃ¶nnen. \nBei dem Umgang mit dem Untervermietungsbegehren des Mieters durch den Vermieter ist grÃ¶ÃŸte Vorsicht geboten\, da bei VerstÃ¶ÃŸen gegen die Pflichten des Vermieters ihm SchadensersatzansprÃ¼che drohen. \nDie berechtigte Aufnahme von Personen in die Wohnung kann zum Ãœbergang des MietverhÃ¤ltnisses auf den zunÃ¤chst Vertragsfremden beim Ableben des Mieters fÃ¼hren. HierfÃ¼r mÃ¼ssen zusÃ¤tzliche Kriterien erfÃ¼llt sein\, um die sich im Nachhinein die Parteien streiten. \nDas Seminar behandelt gesetzliche und vertragliche MÃ¶glichkeiten der GebrauchsÃ¼berlassung\, insbesondere der Untervermietung von Wohnraum und den Umgang der Rechte und Pflichten der Beteiligten; es ermÃ¶glicht einen sicheren Umgang mit der Thematik. \nInhalt \n\nBesitzÃ¼berlassung; Abgrenzung zu anderen NutzungsmÃ¶glichkeiten der Mietsache\nGrundsatz des Verbots der GebrauchsÃ¼berlassung\nAufnahme von Personen in den Mieterhaushalt; (nicht) privilegierter/erlaubnisfreier Personenkreis\nVoraussetzungen der Untervermietung von Wohnraum\nGesetzliche Regelungen / vertragliche Vereinbarungen\nErlaubnis\, Versagung\, Widerruf und ErlÃ¶schen der Untervermietungserlaubnis\nSchadensersatzpflicht des Vermieters bei unberechtigter Ablehnung\nAbmahnung und KÃ¼ndigung des MietverhÃ¤ltnisses\nAuskunftsbegehren des Vermieters vor und wÃ¤hrend der Untervermietung\nRichtiger Umgang mit dem Mieterbegehren; insbesondere Vermieterschweigen\nUntermietzuschlag zu Gunsten des Vermieters\nMieterhÃ¶hungen und Untervermietung\nRechtsverhÃ¤ltnisse der beteiligten Personen zueinander\nVermietung an Mietergemeinschaften\nProzessuale Durchsetzbarkeit der Rechte und AnsprÃ¼che der Mietvertragsparteien\n\nZielgruppe: Immobilienmakler\, Hausverwalter \nReferent:\nDr. Carsten BrÃ¼ckner\, Rechtsanwalt und Fachanwalt fÃ¼r Miet- und Wohnungseigentumsrecht\,\nVorsitzender des Landesverbandes Haus & Grund Berlin Mitglied im Vorstand des Zentralverbandes Haus & Grund Deutschland\nwww.vermieterexperte.de \nOrt: Online-Seminar Ã¼ber die Videoplattform â€žZoomâ€œ \nTeilnahmegebÃ¼hr: RDM-Mitglieder 120\,00 EUR / Externe 220\,00 EUR \nDiese Veranstaltung ist eine fachspezifische Fortbildung gem. Â§ 15b Absatz 1 MaBV Anlage 1\, A.3.1.1\, 3.1.3 (Immobilienmakler) Anlage 1\, B. 2.1.2\, 5.4.1 (Wohnimmobilienverwalter) \nHier zum Anmeldeformular \n
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SUMMARY:RDM-Immobilientag 2027
DESCRIPTION:Sehr geehrte Damen und Herren\, \nder nÃ¤chste RDM-Immobilientag findet \nam 5. Februar 2027\,\nim 5-Sterne Hotel Palace Berlin\,\nBudapester StraÃŸe 45\, 10787 Berlin \nstatt und bietet wieder ein sensationelles Programm mit absoluten Speaker-Highlights: \n\nEkaterina Leonova (ProfitÃ¤nzerin\, Rekordsiegerin der RTL-Show â€žLet&#8217;s Danceâ€œ und Jurymitglied bei â€žDas Supertalentâ€œ)\nFranca Lehfeldt (Journalistin\, Unternehmerin und Bestsellerautorin)\nWolfgang Bosbach (CDU-Politikerlegende und Rechtsanwalt)\nProf. Dr. Bernd RaffelhÃ¼schen (Wirtschaftswissenschaftler und Hochschullehrer a. D.)\n\nWeitere Redner werden in KÃ¼rze bekannt gegeben. \nWenn auch Sie dabei sein mÃ¶chten\, dann sichern Sie sich Ihre Teilnahme zum Preis von 238\,00 EUR inkl. 19 % MwSt. Klicken Sie dafÃ¼r nachfolgend auf &#8222;Hier zur Anmeldung. Die PlÃ¤tze sind begrenzt! \n  \nHier zur Anmeldung \n
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LOCATION:Hotel Palace Berlin\, Budapester StraÃŸe 45\, Berlin\, Berlin\, 10787\, Deutschland
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