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SUMMARY:Online-Seminar – Seminarserie: Energetische Immobilien-Sanierung - Modul 3 – Wärmepumpenfähigkeit in Liegenschaften
DESCRIPTION:In diesem Modul der Seminarserie geht es darum\, Wärmepumpen in Bestandsgebäuden realistisch einzuschätzen. Behandelt werden technische Voraussetzungen wie Heizlastberechnung\, hydraulischer Abgleich\, Schall- und Platzanforderungen sowie der Stromanschluss. Zusätzlich werden Wirtschaftlichkeit\, PV-Integration und die aktuellen Förderbedingungen kompakt dargestellt. \nInhalt: \n\nKesseltausch und Fernwärme\nFunktionsweise & Typen\n&#8211; Grundlagen und Einsatzmöglichkeiten\nVoraussetzungen im Bestandsbau\n&#8211; Heizlastberechnung und hydraulischer Abgleich als Förderbedingung\nEinsatzfähigkeit im Bestandsobjekt\n&#8211; Schall\, Platzbedarf\, Stromanschluss\, WW-Bereitung\nWirtschaftlichkeit und Lebenszykluskosten\n&#8211; Photovoltaik-Integration & Stromkostenoptimierung\nFörderbedingungen für Wärmepumpen\n&#8211; Antragsverfahren und Beauftragung von Angeboten\nHinweise für einen effizienten Betrieb der Wärmepumpe\nFragerunde\n\nZielgruppe:  \nImmobilienmakler\, Hausverwalter\, Fachkräfte der Immobilien- und Bauwirtschaft \nReferent:  \nJörg Oschatz\, Matthias Pusch von der p2partner – Energie- und Immobilienberatung \nOrt: Online-Seminar über die Videoplattform „Zoom“ \nTeilnahmegebühr: RDM-Mitglieder 75\,00 EUR / Externe 150\,00 EUR \nDiese Veranstaltung ist eine fachspezifische Fortbildung gem. § 15b Absatz 1 MaBV Anlage 1A Punkt 3.8.4 (Immobilienmakler) Anlage 1B Punkt 1.5\, 2.8\, 2.12.4\, 6.5 (Wohnimmobilienverwalter) \nHier zum Anmeldeformular \n
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SUMMARY:Online-Seminar - Berliner Mietspiegel 2026
DESCRIPTION:Der Berliner Mietspiegel 2026 wird Ende Mai 2026 veröffentlicht und stellt erneut eine zentrale Grundlage für die rechtssichere Gestaltung von Mieten dar. Für Vermieterinnen und Vermieter sowie Eigentümerinnen und Eigentümer ergeben sich daraus wichtige Änderungen und neue Orientierungshilfen für die Einordnung ihrer Immobilien. \nDer Mietspiegel liefert eine Übersicht über die ortsübliche Vergleichsmiete und hat wesentlichen Einfluss auf Mieterhöhungen in bestehenden Mietverhältnissen sowie auf die zulässige Miethöhe im Rahmen der Mietpreisbremse. \nInhalt: \n\nEntstehung und Hintergründe des neuen Mietspiegels 2026\nDie neuen Werte: Änderungen in der Tabelle\, bei Spannen sowie bei Sondermerkmalen\nOrientierungshilfen zur Einordnung der eigenen Immobilie\nRechtssichere Durchführung von Mieterhöhungen auf Basis des Mietspiegels\n\nZielgruppe: Immobilienmakler\, Hausverwalter \nReferent: Rechtsanwältin und Notarin Johanna Neumann \nOrt: über die Video-Plattform Zoom \nTeilnahmegebühr: RDM-Mitglieder 60\,00 EUR / Externe 120\,00 EUR \nDiese Veranstaltung ist eine fachspezifische Fortbildung gem. § 15b Absatz 1 MaBV Anlage 1A Punkt 3.1\, 3.1.3 (Immobilienmakler) Anlage 1B Punkt 2.1\, 2.1.2\, 5.4.1.3 (Wohnimmobilienverwalter) \nHier zum Anmeldeformular \n
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SUMMARY:Online-Seminar - Wettbewerbsrecht für Immobilienmakler
DESCRIPTION:Rechtssichere Werbung ist für Immobilienmakler unerlässlich – ganz gleich\, ob sie über Websites\, Immobilienportale\, Printanzeigen oder soziale Netzwerke erfolgt. Verstöße gegen gesetzliche Vorgaben passieren oft schneller als gedacht und können kostspielige Konsequenzen haben. \nDieses Seminar vermittelt Ihnen kompakt und praxisnah\, worauf es im Wettbewerbsrecht wirklich ankommt. Anhand konkreter Beispiele aus der täglichen Praxis lernen Sie typische Risiken kennen und erfahren\, wie Sie diese sicher umgehen. \nInhalte des Seminars: \n\nGrundlagen des Wettbewerbsrechts (UWG)\, insbesondere zu irreführender Werbung\, Gütesiegeln\, Tipp-Provisionen und Cookie-Bannern\nAnforderungen an die Preisangaben bei Immobilien und Maklerleistungen – einschließlich Besonderheiten bei Erbbaurechten\nZentrale Informationspflichten (z. B. GEG\, WoVermRG\, DDG\, Widerrufsbelehrungen sowie der Umgang mit Kundenbewertungen)\nRechtliche Aspekte bei der Nutzung von Social Media wie Instagram oder YouTube\nTypische Fallstricke bei der Kundengewinnung\, etwa bei Kontaktformularen oder dem Einsatz KI-gestützter Tools\nPraktische Hinweise zum Umgang mit Abmahnungen und zur Abgabe von Unterlassungserklärungen\n\nZielgruppe: Immobilienmakler \nReferent: RAin Jennifer Beal\,\nWettbewerbszentrale | Leiterin Büro Berlin\, Nürnberger Straße 49\, 10789 Berlin \nOrt: Online-Seminar über die Videoplattform „Zoom“ \nTeilnahmegebühr: RDM-Mitglieder 120\,00 EUR / Externe 220\,00 EUR \nDiese Veranstaltung ist eine fachspezifische Fortbildung gem. § 15b Absatz 1 MaBV Anlage 1\, A.3.1.1\, 3.1.3\, 3.8\, 3.8.3\, 4.1.1\, 4.1.2 (Immobilienmakler) \nHier zum Anmeldeformular \n
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SUMMARY:Online-Seminar - Mieterhöhungen in der Wohnraummiete
DESCRIPTION:Das vom Mieter zu zahlende Entgelt macht dessen Hauptleistungspflicht aus. Die Höhe der Miete kann sowohl abhängig sein vom übereinstimmenden Willen der Mietvertragsparteien im Rahmen einer einzelnen Miethöhevereinbarung\, einer Indexmiet- oder Staffelmietvereinbarung\, als auch abhängig von äußeren Umständen bei der Entwicklung der Betriebskosten und vom Willen des Vermieters oder Gesetz- und Verordnungsgebers bei der Durchführung von Modernisierungsmaßnahmen an der Mietsache. \nJede Mieterhöhung folgt seinen eigenen besonderen Voraussetzungen und erfordert vertiefte Kenntnisse im jeweiligen Teilgebiet des Mietrechts. Der Anspruch auf Zustimmung zum Mieterhöhungsbegehren\, die Erhöhung von Pauschalen oder Vorauszahlungen auf die Betriebskosten und die Mieterhöhung nach durchgeführten Modernisierungsmaßnahmen erfordern unterschiedliche Voraussetzungen. \nInhalt \n\nMietbegriffe\, Mietstrukturen; Mieterhöhungsausschluss; Zulässige Mieterhöhungen\nMieterhöhungsvereinbarung zu Beginn des Mietverhältnisses &#8211; Staffelmiete / Indexmiete / Umsatzmiete\nWirksamkeitsvoraussetzungen\, Umgang in der Praxis\nMieterhöhungen während des Mietverhältnisses\n\nMieterhöhung nach dem Vergleichsmietensystem\ngesetzliche Voraussetzungen\naußergerichtliche Mieterhöhungsbegehren\, Zustimmungs- und Klagefrist\ngerichtliches Mieterhöhungsbegehren\, Klageerhebung und Vortrag\nMieterhöhung und Betriebskosten\ngesetzliche Voraussetzungen und Vereinbarungen bei Betriebskostenpauschale und Vorauszahlungen\ndie richtige Betriebskostenabrechnung\n\n\nMieterhöhung nach Modernisierung\n\ngesetzliche Voraussetzungen\nVoraussetzung und Abschluss von Modernisierungsmaßnahmen\nModernisierungsmietererhöhung; richtige Erklärung\, Abzug von ersparten Instandsetzungen\, richtiger Umlageschlüssel; Fälligkeitsfristen; Einwendungen des Mieters gegen die Mieterhöhung\nNeue Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Höhe der Modernisierungsmieterhöhung\n\n\nStaffelmiete\nIndexmiete\nAnpassung von Vorauszahlungen und Pauschalen für Betriebskosten\nKombination von (Miet-) Erhöhungsmöglichkeiten\nMieterhöhung und Kündigung des Mietverhältnisses\nNutzungsentgeltanspruch des ehemaligen Vermieters gemäß § 546a BGB\n\nDas Seminar ermöglicht einen sicheren Umgang mit der Thematik der Mieterhöhungen. Zum Seminar gehört ein ausführliches Themenskript. \nZielgruppe: Immobilienmakler\, Hausverwalter \nReferent:\nDr. Carsten Brückner\, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht\,\nVorsitzender des Landesverbandes Haus & Grund Berlin Mitglied im Vorstand des Zentralverbandes Haus & Grund Deutschland\nwww.vermieterexperte.de \nOrt: Online-Seminar über die Videoplattform „Zoom“ \nTeilnahmegebühr: RDM-Mitglieder 120\,00 EUR / Externe 220\,00 EUR \nDiese Veranstaltung ist eine fachspezifische Fortbildung gem. § 15b Absatz 1 MaBV Anlage 1\, A.3.1\, 3.1.1\, 3.1.3 (Immobilienmakler) Anlage 1\, B.2.1\, 2.1.1\, 2.1.2\, 4.3\, 5.4.1\, 5.4.1.2\, 5.4.1.3 (Wohnimmobilienverwalter) \nHier zum Anmeldeformular \n
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SUMMARY:Online-Seminar - Schönheitsreparaturen - die Rechtsprechung des BGH und ihre Auswirkungen auf die Instandsetzung der Mietsache
DESCRIPTION:Mit zwei Urteilen vom 8. Juli 2020 hat der Bundesgerichtshof das Recht der Schönheitsreparaturen revolutioniert\, indem erstmalig festgestellt wurde\, dass der Mieter unter bestimmten Voraussetzungen an der Pflicht zur Durchführung der Schönheitsreparaturen und damit an der Instandhaltungslast des Vermieters in der Regel mit 50 % zu beteiligen ist. Diese Auffassung hat drastische Auswirkungen auf die Frage nach dem vertragsgemäßen Zustand der Mietsache\, die Gestaltung von Mietverträgen\, die Überlegungen zur Neuvermietung und die Überlassung in einem tatsächlichen festzuhaltenden Zustand sowie auf die Beratung von Vermietern und Mietern. \nDie neuen Überlegungen des Bundesgerichtshofs zur Kostenverteilung der Instandhaltung der Mietsache hat Auswirkungen auf die Folgen er immer restriktiveren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Modernisierungsmieterhöhung. \nDas Seminar stellt zunächst Kriterien zur Ermittlung des vertragsgemäßen Zustands der Mietsache und die Entwicklung des Rechts der Schönheitsreparaturen dar. Erörtert werden die Voraussetzungen der Pflicht zur Durchführung der Schönheitsreparaturen für die jeweilige Mietvertragspartei sowie die vom BGH neu eingeführte Pflicht des Mieters\, sich an den Kosten der vermieterseitigen Schönheitsreparaturen zu beteiligen. Der Referent stellt ausführlich die von ihm exklusiv erarbeiteten Kriterien der Kostenbeteiligung im Regelfall und bei den (vom BGH sogenannten) Besonderheiten des Einzelfalls dar und entwickelt damit die Ansätze der BGH-Rechtsprechung fort damit gibt er den Mietvertragsparteien sowie Gerichten notwendige Hilfestellung zum Umgang mit der neuen Thematik. \nInhalt: \n\nVertragsgemäßer Zustand der Mietsache\nVereinbarung der Parteien; Ermittlung anhand gesetzlicher Vorschriften; Auslegungskriterien des BGH\n\n\nEntwicklung\, Inhalt und Fälligkeit von Schönheitsreparaturen\nUrsprung der Schönheitsreparaturen; zulässige Vereinbarungen; begrenzter Inhalt; Kriterien für die Fälligkeit der Renovierung (Fristen)\n\n\nRenovierungs- und Kostenbeteiligungspflichten\nHauptleistungspflicht einer der Mietvertragsparteien; Kostenbeteiligungspflicht des Mieters an den vom Vermieter durchzuführenden Schönheitsreparaturen – Voraussetzungen\, Geltendmachung\, Rechtsfolge\n\n\nWeiterentwicklung der BGH-Rechtsprechung\nKriterien für die Bestimmung des Anteils des Mieters an den Renovierungskosten; Kriterien für den Regelfall (50% Kostenbeteiligung); Kriterien für Abweichungen (Besonderheiten des Einzelfalles)\n\n\nAuswirkungen auf die Gestaltung des vertragsgemäßen und tatsächlichen Zustands der Mietsache\nGestaltung von Mietverträgen; Gestaltung der Mietsache; Auswirkungen auf Vormietverhältnisse; Dokumentationen\n\n\nAuswirkungen auf den Umgang mit den Kosten von Baulichen Maßnahmen nach § 555b BGB\n\nZielgruppe: Immobilienmakler\, Hausverwalter \nReferent:\nDr. Carsten Brückner\, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht\,\nVorsitzender des Landesverbandes Haus & Grund Berlin Mitglied im Vorstand des Zentralverbandes Haus & Grund Deutschland\nwww.vermieterexperte.de \nOrt: Online-Seminar über die Videoplattform „Zoom“ \nTeilnahmegebühr: RDM-Mitglieder 120\,00 EUR / Externe 220\,00 EUR \nDiese Veranstaltung ist eine fachspezifische Fortbildung gem. § 15b Absatz 1 MaBV Anlage 1\, A.3.1.1\, 3.1.3 (Immobilienmakler) Anlage 1\, B.2.1.1\, 2.1.2\, 4.3\, 6.5 (Wohnimmobilienverwalter) \nHier zum Anmeldeformular \n
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SUMMARY:Online-Seminar - Das Berliner Zweckentfremdungsverbot
DESCRIPTION:In Berlin gilt seit über zehn Jahren ein Zweckentfremdungsverbot für Wohnraum. Das Gesetz betrifft nicht nur Ferienwohnungen sondern fast alle Aspekte der Immobilienverwaltung. Auch (teil-)gewerbliche Vermietungen\, Leerstand und selbst Abriss und Neubau von Wohnraum und sogar Miethöhen werden durch das Gesetz geregelt. Dabei ist selbst für Fachleute kaum erkennbar\, welche Räume unter das Gesetz fallen: „Das war schon immer Gewerbe“ schafft für das aktuelle Gesetz keine Freistellung. In Anbetracht der extrem hohen Bußgelder\, die auch gegen Hausverwalter verhängt werden können\, ein Muss für jeden\, der in Berlin Immobilien vermietet. \nInhalte des Seminars: \n\nWelche Räume werden vom Gesetz geschützt?\n\nBaurechtliche Bestimmung\nMindestanforderungen an Wohnraum\nFehlvorstellung: „Das war schon immer Gewerbe“\n\n\n\n\nWas ist eine Zweckentfremdung?\n\n„Wohnen“ im Sinne des Gesetzes\nFerienwohnung\, Flüchtlinge u. Ä.\nGewerbliche Nutzungen\nTeilgewerblich\nHohe Miete = Zweckentfremdung?\nLeerstand\nUmbau und Abriss\n\n\n\n\nFür wen gibt es Bestandsschutz?\n\nVoraussetzungen des Bestandsschutzes\nBestandsschutz für Beherbergungs- und Ferienwohnungsbetriebe?\nBestandsschutz für gewerbliche/freiberufliche Nutzungen\nStand der Bestandschutzverfahren vor Verfassungsgericht und OVG\n\n\n\n\nFür wen gibt es Genehmigungen?\n\nVoraussetzungen der „Airbnb-Genehmigungen“\nGenehmigungen aus sozialen Gründen?\nGenehmigung bei Stellung von Ersatzwohnraum\n\n\n\n\nAuskunftsrechte und Zwangsmaßnahmen der Behörde:\n\nAuskunftsrechte der Behörde und Möglichkeiten der Verweigerung\nBetretungsrechte der Behörde\nRegistriernummern\nRückführungs- und Wiederherstellungsanordnungen\nZwangsverwaltung durch Treuhänder\nZwangsgelder\nBußgelder\n\n\n\n\nZweckentfremdungsverbot und Baurecht\n\nBaugenehmigung zu Wohnzwecken und Ferienwohnungsnutzung\nGewerbe ist nicht gleich Gewerbe – wann ist baurechtliche Umnutzung notwendig?\n\n\nZweckentfremdungsverbot und Mietrecht\nFolgen verbotener Mietverträge – das wird teuer!\nDer Mieter soll sich um die Genehmigung kümmern?\nVerstoß des Mieters gegen das Zweckentfremdungsverbot\n\nZielgruppe \nHausverwalter\, Wohnungseigentumsverwalter\, Vermieter\, Sachbearbeiter von Wohnungsbaugesellschaften und Wohnungsbaugenossenschaften\, Rechtsanwälte\, Mitarbeiter der Immobilienabteilungen von Banken und Versicherungen \nReferent:\nRA Lukas Andreas Wenderoth ist seit fast 30 Jahren Rechtsanwalt in Berlin und seit 2006 Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht. An vielen Musterprozessen gegen staatliche Einschränkungen auf dem Immobiliensektor war seine Kanzlei beteiligt. Durch seine Erfahrungen auf diesen Rechtsgebieten zeichnen sich seine Vorträge durch einen hohen Praxisbezug und konkrete Vorschläge zur Umsetzung der aktuellen Rechtsprechung aus. \nOrt: Online-Seminar über die Videoplattform „Zoom“ \nTeilnahmegebühr: RDM-Mitglieder 120\,00 EUR / Externe 220\,00 EUR \nDiese Veranstaltung ist eine fachspezifische Fortbildung gem. § 15b Absatz 1 MaBV Anlage 1\, A.3.1\, 3.5 (Immobilienmakler) Anlage 1\, B. 2.1\, 2.1.2\, 2.5 (Wohnimmobilienverwalter) \nHier zum Anmeldeformular \n
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SUMMARY:Online-Seminar - Untervermietung und anderen Formen der Gebrauchsüberlassung der Mietsache
DESCRIPTION:In den Ballungsgebieten steigt der Bedarf an Wohnraum steig an. Dieser Bedarf wird längst nicht mehr allein durch den Eigentümer als Vermieter von Wohnungen gedeckt\, sondern auch von Mietern in Form einer sowohl unentgeltlichen als auch entgeltlichen Gebrauchsüberlassung\, letzteres als sogenannte Untervermietung. \nDer Vermieter entscheidet sich für einen Vertragspartner\, dem er den Gebrauch der Mietsache überlassen muss und will. Der Gesetzgeber verbietet dem Mieter zunächst die Überlassung des Gebrauchs an andere Personen als den Mieter\, insbesondere durch den Mieter an Dritte\, um dem Mieter von Wohnraum jedoch durch eine spezielle Regelung die Möglichkeit zu eröffnen\, bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen auch gegen den Willen des Vermieters den Besitz an der Mietsache anderen Personen zu überlassen. \nDie Rechtsprechung hat die Tatbestandsmerkmale der Vorschrift bislang großzügig zu Gunsten des Mieters ausgelegt. \nDem Mieter wird hierdurch sowohl die Weitergabe der Einflussnahme auf die Mietsache durch Mietvertragsfremde als auch die wirtschaftliche Verwertung der Mietsache\, die originär dem Vermieter als Eigentümer zusteht\, erlaubt. \nDer Vermieter muss zur Abwehr des Untervermietungsbegehrens frühzeitig Argumente sammeln\, um einem Untervermietungsbegehren des Mieters kritisch begegnen zu können. \nBei dem Umgang mit dem Untervermietungsbegehren des Mieters durch den Vermieter ist größte Vorsicht geboten\, da bei Verstößen gegen die Pflichten des Vermieters ihm Schadensersatzansprüche drohen. \nDie berechtigte Aufnahme von Personen in die Wohnung kann zum Übergang des Mietverhältnisses auf den zunächst Vertragsfremden beim Ableben des Mieters führen. Hierfür müssen zusätzliche Kriterien erfüllt sein\, um die sich im Nachhinein die Parteien streiten. \nDas Seminar behandelt gesetzliche und vertragliche Möglichkeiten der Gebrauchsüberlassung\, insbesondere der Untervermietung von Wohnraum und den Umgang der Rechte und Pflichten der Beteiligten; es ermöglicht einen sicheren Umgang mit der Thematik. \nInhalt \n\nBesitzüberlassung; Abgrenzung zu anderen Nutzungsmöglichkeiten der Mietsache\nGrundsatz des Verbots der Gebrauchsüberlassung\nAufnahme von Personen in den Mieterhaushalt; (nicht) privilegierter/erlaubnisfreier Personenkreis\nVoraussetzungen der Untervermietung von Wohnraum\nGesetzliche Regelungen / vertragliche Vereinbarungen\nErlaubnis\, Versagung\, Widerruf und Erlöschen der Untervermietungserlaubnis\nSchadensersatzpflicht des Vermieters bei unberechtigter Ablehnung\nAbmahnung und Kündigung des Mietverhältnisses\nAuskunftsbegehren des Vermieters vor und während der Untervermietung\nRichtiger Umgang mit dem Mieterbegehren; insbesondere Vermieterschweigen\nUntermietzuschlag zu Gunsten des Vermieters\nMieterhöhungen und Untervermietung\nRechtsverhältnisse der beteiligten Personen zueinander\nVermietung an Mietergemeinschaften\nProzessuale Durchsetzbarkeit der Rechte und Ansprüche der Mietvertragsparteien\n\nZielgruppe: Immobilienmakler\, Hausverwalter \nReferent:\nDr. Carsten Brückner\, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht\,\nVorsitzender des Landesverbandes Haus & Grund Berlin Mitglied im Vorstand des Zentralverbandes Haus & Grund Deutschland\nwww.vermieterexperte.de \nOrt: Online-Seminar über die Videoplattform „Zoom“ \nTeilnahmegebühr: RDM-Mitglieder 120\,00 EUR / Externe 220\,00 EUR \nDiese Veranstaltung ist eine fachspezifische Fortbildung gem. § 15b Absatz 1 MaBV Anlage 1\, A.3.1.1\, 3.1.3 (Immobilienmakler) Anlage 1\, B. 2.1.2\, 5.4.1 (Wohnimmobilienverwalter) \nHier zum Anmeldeformular \n
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