
Die jüngsten Ermittlungen gegen „Engel & Völkers“ wegen des Verdachts der Beschäftigung von scheinselbstständigen Maklern hat viele aus der Branche aufgeschreckt und für dieses Problem sensibilisiert.
Wann handelt es sich bei der Tätigkeit eines Maklers für einen anderen Makler um eine selbstständige freie Mitarbeit bzw. Zusammenarbeit und wann um ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis?
Die Abgrenzung ist nicht einfach. Tendenziell ist bei den zuständigen Gerichten und Behörden jedoch eine deutlich strengere Handhabung hinsichtlich der Feststellung eines Beschäftigungsverhältnisses zu beobachten. Das finanzielle Risiko ist erheblich. Darüber hinaus droht zunehmend auch eine strafrechtliche Ahndung.
In diesem Seminar werden Ihnen die wichtigsten rechtlichen Gesichtspunkte sowie die diesbezüglichen aktuellen Urteile erläutert.
Inhalt:
- Vertragsfreiheit contra gesetzliche Schranken
- Kriterien für die Feststellung von Scheinselbstständigkeit angewandt auf Immobilienmakler
- Prüfung durch die Sozialversicherungsträger, das Finanzamt oder die Rentenversicherung
- die einzelnen Indizien für Scheinselbständigkeit nach der aktuellen Rechtsprechung
- Anmeldung eines eigenen Gewerbes, Gründung einer eigenen UG oder GmbH?
- Freier Handelsvertreter?
- Was droht?
- Nachzahlung von Sozialversicherungsbeiträgen
- Bußgelder und bei Vorsatz Strafbarkeit nach § 266 a StGB
- Praxisempfehlungen für Makler
Zielgruppe: Immobilienmakler, Hausverwalter, Finanzvermittler
Referent:
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Michael Depel
Kanzlei Depel Arbeitsrecht Insolvenzrecht
Kurfürstendamm 190-192
10707 Berlin
Ort: RDM-Geschäftsstelle, Potsdamer Straße 143, 10783 Berlin
Teilnehmergebühren: RDM-Mitglieder 110,00 €/externe Mitglieder 180,00 €
Diese Veranstaltung ist eine fachspezifische Fortbildung gem. § 15b Absatz 1 MaBV Anlage 1A Punkt 3.1, (Immobilienmakler) Anlage 1B Punkt 2.1, (Wohnimmobilienverwalter)