
Keine Miete ist vor einer Überprüfung durch die Berliner Verwaltung und Justiz mehr sicher.
Am 2. Juli 2026 hat das Abgeordnetenhaus Berlin grünes Licht für das Wohn- und Mietenkataster gegeben. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen ist beauftragt, den gesamten vermieteten Wohnungsbestand in Berlin mit einer Vielzahl von Einzelinformationen zu erfassen, auszuwerten und zur Weiterleitung an andere staatliche Stellen vorzuhalten (Gesetz zur Errichtung eines Wohnungs- Mietenkatasters als Artikel 4 des Wohnraumsicherungsgesetz vom 16.7.2026, GVBl. Berlin 2026, S. 726ff).
Alle Vermieter sind verpflichtet, die im Gesetz zur Errichtung eines Wohnungs- und Mietenkatasters und später noch durch Verordnung des Senats aufgeführten Angaben über sich selbst, die Wohnungen und die vereinbarten Mietpreise vornehmen. Diese Angaben werden dann dahingehend überprüft, ob die vereinbarte Miete gegen einen Verbotstatbestandes der Mietpreishöhe verstößt. Nimmt die Verwaltung einen Verstoß an, werden die Informationen zwecks Einleitung von Ordnungswidrigkeitenverfahren an die Wohnungsaufsicht oder Strafverfahren an die Staatsanwaltschaft abgegeben.
Der erste Schritt der flächendeckenden Überwachung ist bereits getan, indem die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen seit Juni 2026 die auf Internetportalen veröffentlichten Mieten scannt und auf ihre zulässige Höhe hin überprüft. Vermieter, deren Miete nach Ansicht der Verwaltung unzulässig hoch ist, werden aufgefordert, die Miete zu überprüfen und zu senken.
Viele Vermieter überprüfen jetzt die Höhe und die Zulässigkeit der von Ihnen vereinbarten Mieten.
Das Seminar gibt einen Einblick in die Vorschläge der einzelnen Parteien im Gesetzgebungsverfahren und stellt das Gesetz zur Errichtung eines Wohnungs- und Mietenkatasters vor.
Besprochen werden die – zurzeit – bekannt gemachten Zwangsangaben an die Senatsverwaltung und die sich aus einer Mietpreisüberhöhung ergebenden Konsequenzen.
Dargestellt werden die einzelnen maßgeblichen Stufen der Mietpreisüberhöhung und die Möglichkeiten, bei Neuabschluss von Mietverträgen und in laufenden Mietvertragsverhältnissen einer staatlichen Sanktion entgegenzuwirken.
Der Referent Dr. Carsten Brückner ist Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Vorsitzende des Bundes der Berliner Haus- und Grundbesitzervereine und hat dem Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen in einer öffentlichen Sitzung im Mai 2026 die Kritik der privaten Wohnungswirtschaft an dem Vorhaben eines Mietenkatasters nachdrücklich vorgetragen.
Zielgruppe: Hausverwalter, Vermieter
Referent:
Dr. Carsten Brückner, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Vorsitzender des Landesverbandes Haus & Grund Berlin Mitglied im Vorstand des Zentralverbandes Haus & Grund Deutschland
www.vermieterexperte.de
Ort: Präsenzveranstaltung. Das Seminar wird bei Haus & Grund Berlin e.V. Potsdamer Straße 143, 10783 Berlin durchgeführt.
Teilnahmegebühr: RDM-Mitglieder 120,00 EUR / Externe 220,00 EUR
Diese Veranstaltung ist eine fachspezifische Fortbildung gem. § 15b Absatz 1 MaBV Anlage 1, 2.1, 5.4.1.3 (Wohnimmobilienverwalter)



