
Die Bundesregierung hat die Mietpreisbremse um weitere 5 Jahre verlängert; mehrere Behörden gehen gegen möblierte Vermietungen vor. Nicht nur für Eigentümer und Hausverwalter stehen vor der Frage, welche rentablen Vermietungsmöglichkeiten von Wohnraum noch bestehen. Unter dem Gesichtspunkt der Haftung, ist dieses Thema auch für Makler gefährlich.
Die Regelungen der Mietpreisbremse werden Vermietungen zur Marktmiete auch in den nächsten Jahren massiv einschränken, die durch gewerbliche Inkassounternehmen auch durchgesetzt. Fehler rächen sich hier in hohen vom Vermieter zu tragenden Prozesskosten und neuerdings auch durch behördliche Bußgelder. Durch geeignete Regelungen im Mietvertrag lässt sich die Position des Vermieters jedoch stärken. Gegenstand dieses Seminars ist ein Überblick über die zulässigen Gestaltungsmöglichkeiten für Wohnungsmietverträge und die gesetzlichen Ausnahmen und Sonderfälle, um in der Vermietungspraxis mit den gesetzlichen Preisgrenzen nicht in Konflikt zu kommen.
Inhalt (u.a.):
- Die Mietpreisbremse im BGB
- 5 Wirtschaftsstrafgesetz
- Zweckentfremdungsverbot-Gesetz
- Teilgewerbliche Vermietungen – es kommt auf den Mieter an
- Vermietung von möblierten Wohnungen – nur selten eine Lösung
- Gesonderte Vermietung von Nebenräumen – geht oft aber nicht immer
- Mietverträge zum vorübergehenden Gebrauch gemäß § 549 BGB – Lösung mit hohem Aufwand
- Geschäftsraummietverträge über Wohnungen – manchmal zulässig
Zielgruppe: Immobilienmakler, Hausverwalter
Referent: Rechtsanwalt Lukas Andreas Wenderoth – Fachanwalt für Miet- u. WEG-Recht
Ort: Online-Seminar über Zoom
Teilnahmegebühr: RDM Mitglieder 110,00 EUR / Externe 180,00 EUR
Diese Veranstaltung ist eine fachspezifische Fortbildung gem. § 15b Absatz 1 MaBV Anlage 1, A.3.1, 3.1.2, 3.5 (Immobilienmakler) und Anlage 1, B.2.1, 2.1.2, 2.5 (Wohnimmobilienverwalter)