Der Maklervertrag führt ein kleines Schattendasein im BGB. Im Rahmen der Gesetzesauslegung und Rechtsfortbildung durch die Gerichte erfährt das Maklerrecht daher immer wieder Neuerungen und Fallstricke, deren Kenntnis für Makler zur Provisionssicherung unerlässlich ist. In diesem Seminar werden Ihnen die wichtigsten Entscheidungen und Veränderungen im Maklerrecht.
Inhalt:
- Überblick über die jüngsten Gerichtsentscheidungen, z.B.:
- Halbteilungsgrundsatz in der Wohnimmobilienvermittlung – Vertragseinsicht
- Unterbrechung des Kausalzusammenhangs beim Maklervertrag – Aufgabe der Vertragsabsicht
- Pflichten eines Immobilienmaklers nach dem Geldwäschegesetz
- Vorkenntnis des Maklerkunden
- Provisionspflicht des „Tipp-Gebers“ kraft Vertraulichkeitsgebotsverletzung oder Makler-AGB bei Dritterwerb
- Aufklärungs- und Informationspflichten des Maklers – Haftungsausschluss bei ungeprüften Angaben im Exposé
- „Einfamilienhaus“ im Sinne des § 656c BGB
- Zur Tragung der Maklerprovision durch Vorkaufsberechtigten
- u.v.m.
- Praxisempfehlungen für Makler
- Fragerunde
Zielgruppe: Immobilienmakler, Hausverwalter, Rechtsanwälte
Referent: Rechtsanwalt Axel Lipinski-Mießner, Geschäftsführer des Ring Deutscher Makler Landesverband Berlin und Brandenburg e.V.
Ort: über die Video-Plattform Zoom
Teilnehmergebühren: RDM-Mitglieder 120,00 €/externe Mitglieder 200,00 €
Diese Veranstaltung ist eine fachspezifische Fortbildung gem. § 15b Absatz 1 MaBV Anlage 1, A.3.1, 3.1.1, 3.1.2 (Immobilienmakler)