Der Maklervertrag führt ein kleines Schattendasein im BGB. Im Rahmen der Gesetzesauslegung und Rechtsfortbildung durch die Gerichte erfährt das Maklerrecht daher immer wieder Neuerungen und Fallstricke, deren Kenntnis für Makler zur Provisionssicherung unerlässlich ist. In diesem Seminar werden Ihnen die wichtigsten Entscheidungen und Veränderungen im Maklerrecht, insbesondere auch die neuesten Entwicklungen zur verpflichtenden Provisionsteilung der Maklerkosten, vermittelt.
Inhalt:
- Schadensersatz für den Makler nach negativen Rezensionen auf Internetportalen?
- Bußgeldentscheidung wegen geldwäscherechtlicher Identifizierungs- und Prüfpflicht des Immobilienmaklers
- Provisionspflicht des „Tipp-Gebers“ bei Erwerb durch einen Dritten
- Beidseitige Pflicht zur Zahlung der Maklerprovision
- „Einfamilienhaus“ im Sinne des Halbteilungsgrundsatzes nach § 656c BGB (Mehr Rechtssicherheit durch 2 neue Urteile!)
- Anforderungen an eine formell ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung bei Maklerverträgen
- Haftung für Exposéfehler
- Tragung von Maklerprovision durch den Vorkaufsberechtigten
- Unwirksame Reservierungsvereinbarung bei Immobilienkaufvertrag
Zielgruppe: Immobilienmakler, Hausverwalter, Rechtsanwälte
Referent: Rechtsanwalt Axel Lipinski-Mießner, Geschäftsführer des Ring Deutscher Makler Landesverband Berlin und Brandenburg e.V.
Ort: über die Video-Plattform Zoom
Teilnehmergebühren: RDM-Mitglieder 120,00 €/externe Mitglieder 200,00 €
Diese Veranstaltung ist eine fachspezifische Fortbildung gem. § 15b Absatz 1 MaBV Anlage 1, A.3.1, 3.1.1, 3.1.2 (Immobilienmakler)