Stirbt der Mieter, stellt sich die Frage nach der Fortsetzung oder Beendigung des Mietverhältnisses. Dabei geht es um Mietzins- und Nebenkostenforderungen, aber auch um Fragen der Abwicklung des Mietverhältnisses, insbesondere um die Durchführung von Renovierungsarbeiten und die Realisierung etwaiger Schadenersatzansprüche. Häufig geht es dem Vermieter auch nur darum, in den Besitz der Wohnung zu gelangen.
Der Gesetzgeber hat hierzu Regelungen getroffen, die scheinbar Klarheit schaffen sollen. In der Praxis stößt man jedoch an die Grenzen der Durchsetzbarkeit. Guter Rat ist hier wie immer Gold wert. Das Seminar beleuchtet dieses spezielle Thema sowohl mit seinen rechtlichen Komponenten als auch mit praktischen Lösungsansätzen.
Erörtert werden u.a.:
- Eintrittsrechte nach dem Tod des Mieters
- Sonderkündigungsrechte (Mieter/Vermieter)
- Wenn die Erben ausschlagen, was nun?
- Nachlasspflegschaft beantragen
- Aufgaben des Nachlasspflegers
- Rentenversicherung verlangt die Miete zurück
- Schadensersatzansprüche und Forderungen gegen die Erben durchsetzen
- Tipps aus der Praxis
- Mieter unter Betreuung: Was der Vermieter wissen muss
Zielgruppe: Immobilienmakler, Hausverwalter, Vermieter
Referent: RA Tom Martini – Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Fachanwalt für Familienrecht
Ort: Online-Seminar über die Videoplattform „Zoom“
Teilnahmegebühr: RDM Mitglieder 110,00 EUR / Externe 180,00 EUR
Diese Veranstaltung ist eine fachspezifische Fortbildung gem. § 15b Absatz 1 MaBV Anlage 1A Punkt 3.1, 3.1.3 (Immobilienmakler) Anlage 1B Punkt 2.1, 2.1.1, 2.1.2 (Wohnimmobilienverwalter)