Wissenswertes
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Die zahlreichen Tätigkeiten des Immobilienmaklers

Parteiübergreifend wird dem Makler immer wieder vorgehalten, dass die Maklertätigkeit doch überflüssig sei und dass die (frei zu verhandelnden!) Provisionssätze zu hoch seien. Kein anderes Berufsbild wurde über Jahrzehnte immer wieder von der Politik in Frage gestellt und als Sündenbock dargestellt: Schon im Jahr 1963 gab es Versuche der SPD den Maklerberuf als solches abzuschaffen. In 2012 versuchte das Land Berlin eine Maklertaxe einzuführen, um damit einen verstaatlichen Eingriff auf die Preisgestaltung der Maklerprovision zu erhalten. Auch im aktuellen Bundeswahlkampf muss der Immobilienmakler immer wieder zur Stimmungsmache herhalten. Warum Angriffe auf den Beruf des Immobilienmaklers dennoch auch zukünftig scheitern werden, ist glücklicherweise zwei wesentlichen Punkten geschuldet. Zum einen werden Beruf und Berufsausübung des Maklers von der Gewerbefreiheit und unserer Verfassung geschützt. Zum anderen erfüllt der Makler einen nicht wegzudenkenden Beitrag bei jedem erfolgreichen Immobiliengeschäft. Allein im Vorfeld der Vermarktung erledigt der Makler auf eigenes wirtschaftliches Risiko die folgenden und nicht abschließend aufgelisteten Aufgaben, die ihm nur im Erfolgsfall auch entlohnt werden:

  • Besichtigung der Immobilien, Datenaufnahme (Lage, Wohnfläche, Heizungsart etc.)
  • Beauftragung der Erstellung des gesetzlich erforderlichen Energieausweises
  • Erstellung von Immobilienfotos für die spätere Vermarktung
  • Kaufpreisanalyse
  • Vermarktungsmaterial (Exposé) der Immobilie erstellen
  • Vermarktung der Immobilien über Anzeigen in Printmedien, Online-Immobilienportale etc.
  • Präsentation im Schaufenster des Maklerbüros

Während der Verkaufsphase leistet der Makler die folgenden Aufgaben:

  • Beantworten eingehender Fragen der Interessenten zur Immobili
  • Besichtigungstermine: Koordination und Durchführung
  • Prüfen der notwendigen Daten wie z. B. Bonitätsnachweis
  • regelmäßige Information des Verkäufers über den Vermarktungsstand
  • Abstimmung beim Kaufvertragsentwurf

Nun mag der eine oder andere dennoch behaupten, dass man all die vorgenannten Tätigkeiten doch selbst erledigen kann. Dann rate ich demjenigen an dieser Stelle folgendes: Tun Sie das! Schließlich kann man auch sein Haus selber bauen und seine Steuern selber machen. Diejenigen die allerdings auf professionelle Beratung und Hilfe beim Immobiliengeschäft nicht verzichten möchten, denen rate ich: Lieber gleich zum RDM-Makler!

RA Axel Lipinski-Mießner, Geschäftsführer