Einführung eines möglichen Bestellerprinzips bei Verkäufen und hälftige Provisionsteilung zwischen Käufer und Verkäufer

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

wie Sie sicherlich schon aus der Presse entnehmen konnten, hat die Bundesjustizministerin Katarina Barley einen Referentenentwurf zum Bestellerprinzip vorgelegt. Uns liegt dieser Referentenentwurf vor; natürlich auch unserem renommierten Anwalt, Prof. Dr. Wolf-Rüdiger Bub, der uns und die anderen RDM Bezirks- und Landesverbände in dieser Angelegenheit erfolgreich vertreten wird.

Dieser Gesetzesentwurf wird zurzeit kontrovers diskutiert mit der CDU/CSU. Erst dann, wenn man sich auf eine gemeinsame Fassung geeinigt hat, wird das Gesetzgebungsverfahren mit Anhörungen beginnen. Und dann wird es Zeit sein, den endgültigen Gesetzesentwurf rechtlich auseinanderzunehmen.

An unserer Einschätzung, dass derartige Eingriffe ins BGB verfassungsrechtlich nicht zulässig sein werden, hat sich nichts geändert. Bei Immobilienverkäufen gibt es nur einen Marktpreis, der nicht festgeschrieben ist und der Eigentümer wird Spielräume bei Nebenkostensenkungen jederzeit nutzen, um seinen Kaufpreis zu erhöhen. Dies würde unter dem Strich für den Käufer noch teurer werden, denn er müsste noch auf den höheren Kaufpreis Grunderwerbssteuer bezahlen. Mit anderen Worten: Ein Eingriff in die Berufsausübungsfreiheit des Maklers ist schon deswegen nicht gerechtfertigt, weil die Regeleung nicht zwangsläufig zu einer Entlastung für den Käufer führt.

Auch das häufig angeführte Argument, wenn die Maklerprovision im Kaufpreis enthalten wäre, könnte der Käufer diese mitfinanzieren lassen, führt in die Irre. Die Banken finanzieren in der Regel nur den Beleihungswert und dieser beträgt im Durchschnitt ca. 60 % des Kaufpreises. Es ist bedauerlich, dass die handelnden Politiker von unserem Beruf leider überhaupt keine Ahnung vom Immobiliengeschäft haben!

Wenn die Justizministerin im Übrigen ernsthaft glaubt, die Makler verdienen zu viel Geld, dann hat sie von unserem Geschäft keine Ahnung! Wer hindert sie eigentlich daran, selbst den Beruf des Maklers zu ergreifen? Ebenso gilt dies für die vielen Journalisten und anderen Politiker, die diese Meinung teilen.

In Deutschland leben wir zum Glück noch in einem Land, wo jeder die Möglichkeit hat, als Makler tätig zu werden. Er muss sich nur auf den Weg machen und dann Erfolg haben. Leider vergisst man in unserem Land immer wieder, dass großer Erfolg auch große Leistungen einfordert. Nur so kann man auf Dauer bestehen.

Für unseren Verband gilt, dass wir keinen Eingriff in unsere Berufsausübung zulassen werden und hier sämtliche rechtliche Mittel ausschöpfen werden!

Bedauerlicherweise hat nun der IVD-Vorsitzende, Jürgen Michael Schick, eine 180 Grad-Wendung vorgenommen. Trotz einer Sondermitgliederversammlung, in der die Mitglieder unserer Linie gefolgt sind und für eine Beibehaltung der gesetzlichen Regelungen gestimmt haben, konnte ich nun in der Immobilienzeitung zu meinem Entsetzen lesen und ich zitiere Herrn Schick wörtlich:

In 75 % der Märkte wird die Provision zwischen Verkäufer und Käufer geteilt. Das wird von allen Beteiligten als fair empfunden. Wir schlagen vor, diese Regelung bundesweit zu übernehmen. Die Aufteilung der Courtage ist gerecht und spiegelt zudem das Leistungsbild unserer Immobilienmakler wieder.

Es ist schon erschreckend, wenn der Vorsitzende eines Immobilienverbandes seine eigene Branche mit derartig leichtsinnigen Äußerungen extrem schadet. Denn was würde passieren, wenn ins BGB festgeschrieben würde, dass die Maklerprovision zwischen Verkäufer und Käufer geteilt wird? Wir Makler wären in den nächsten Jahren immer wieder Spielball der Politik und spätestens, wenn eine linke Regierung an der Macht ist, würde als logischer 2. Schritt, die Provisionshöhe auf max. 2 % gesenkt werden, so wie es die Grünen bereits vorgeschlagen haben. Dies wäre das endgültige Aus für unseren Berufsstand und käme einem Berufsverbot gleich.

Es ist daher bedauerlich, dass unser Verband der einzige Maklerverband ist, der hier eine klare Linie und eine klare Sprache spricht und der Politik und den anderen Verbänden die Grenzen aufzeigt. Daran wird deutlich, dass der RDM für alle Makler in Deutschland unverzichtbar ist.

Ich werde Sie alle auf dem Laufenden halten, wie sich die Dinge weiterentwickeln.

Mit kämpferischen Grüßen

Markus Gruhn

Vorsitzender

Ring Deutscher Makler

Landesverband Berlin und Brandenburg e.V.