
Seit dem 19. Juni 2026 müssen Unternehmer bei bestimmten online abgeschlossenen Verbraucherverträgen eine elektronische Widerrufsfunktion bereitstellen. Für Immobilienmakler stellt sich daher insbesondere die Frage, welche digitalen Vertragsprozesse tatsächlich unter die neue Regelung fallen und welche Änderungen an der Website, der Maklersoftware und der Widerrufsbelehrung erforderlich sind.
Im zweiten Teil des Kurzseminars geht es um den Begriff des „Einfamilienhauses“ im Rahmen der §§ 656a ff. BGB. Der Bundesgerichtshof hat hierzu mit seinen Urteilen vom 6. März 2025 und vom 16. Juli 2026 den Anwendungsbereich des Halbteilungsgrundsatzes weiter konkretisiert.
Dieses Kompaktseminar vermittelt Ihnen praxisnah, welche Auswirkungen die aktuellen gesetzlichen Neuerungen und die jüngste Rechtsprechung auf den Provisionsanspruch des Immobilienmaklers haben.
Inhalte des Seminars:
- Wann benötigt ein Immobilienmakler einen Widerrufsbutton?
- Abgrenzung zwischen bloßer Kontaktaufnahme, Vertragsschluss per E-Mail und vollständiger digitaler Vertragsstrecke
- Anforderungen an den Widerrufsbutton und die nachfolgende Bestätigungsfunktion
- Anpassung der Widerrufsbelehrung
- Folgen einer fehlenden oder fehlerhaften Umsetzung
- Der Begriff des „Einfamilienhauses“ nach den §§ 656a bis 656d BGB
- Einfamilienhaus trotz Einliegerwohnung oder gewerblicher Teilnutzung
- Bedeutung des für den Makler erkennbaren Erwerbszwecks
- Darlegungs- und Beweisfragen in der Praxis
- BGH, Urteil vom 6. März 2025 – I ZR 32/24
- BGH, Urteil vom 16. Juli 2026 – I ZR 111/25.
Zielgruppe: Immobilienmakler, Hausverwalter, Rechtsanwälte
Referent: Rechtsanwalt Axel Lipinski-Mießner, Geschäftsführer des Ring Deutscher Makler Landesverband Berlin und Brandenburg e.V.
Ort: Online-Seminar über die Videoplattform „Zoom“
Teilnahmegebühr: RDM-Mitglieder 60,00 EUR / Externe 120,00 EUR
Diese Veranstaltung ist eine fachspezifische Fortbildung gem. § 15b Absatz 1 MaBV Anlage 1, 2.1, 2.1.1 (Wohnimmobilienverwalter)


