Den Kunden ein Mehrwert und besonderen Service bieten – wer möchte damit nicht werben? Es kann so einfach sein, wenn man als Makler bereits im Vorfeld Probleme erkennen und lösen kann. Dazu braucht es nicht viel, aber man macht viel Eindruck mit seinem Wissen und das notwendige Rüstzeug wird in diesem Seminar vermittelt. Worauf sollte man achten, wenn nicht eintragende Erben die Immobilie verkaufen? Den meisten ist bekannt, dass dafür ein Erbschein oder ein Testament erforderlich sind. Aber warum sollte man sich die zwingend vorlegen lassen und worauf ist dabei zu achten? Was ist mit Minderjährigen als Beteiligte und wie kann ich als Makler dabei unterstützen? Was passiert bei alten Menschen, die eine Vorsorgevollmacht erteilt. Diese und andere Fragen werden in diesem Seminar erörtert, um damit später die Kunden aktiv auf notwendige Unterlagen hinzuweisen, damit durch profundes Wissen einen Mehrwert zu bieten und so die Abwicklung (und damit auch die Zahlung) entscheidend zu beschleunigen – denn nichts ist unangenehmer, als wenn erst das Notariat Unterlagen anfordert und die Beteiligten dann fragen, ob der Makler das nicht vorher wusste.
Inhalt:
- Worauf ist bei nicht eingetragenen Erben zu achten und warum?
- Wann braucht man einen Erbschein und wann reicht ein notarielles Testament?
- Was passiert, wenn Minderjährige beteiligt sind?
- Vollmachten und was im Vorfeld zu beachten ist
- Warum sollte man sich immer die Ausweise vorlegen lassen?
Zielgruppe: Immobilienmakler
Referent: Rechtsanwalt und Notar Daniel Eichenauer, Berlin.
Ort: RDM-Geschäftsstelle, Potsdamer Straße 143, 10783 Berlin
Teilnehmergebühren: RDM-Mitglieder 110,00 €/externe Mitglieder 180,00 €
Diese Veranstaltung ist eine fachspezifische Fortbildung gem. § 15b Absatz 1 MaBV Anlage 1, A.1.3, 1.2, 3.1, (Immobilienmakler), Anlage 1, B. 2.1, (Wohnimmobilienverwalter)