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Wer soll das bezahlen?

Die Maklergebühr hält viele von einem Kauf ab. Jetzt steht sie auf dem Prüfstand.

Es ist Wahljahr. Gerne sucht da die Politik nach Themen, mit denen man beim Wahlvolk punkten kann. So brachte Anfang des Jahres die SPD-Bundestagsfraktion den Vorschlag ein, das bei Mietwohnungen bereits geltende Bestellerprinzip, wonach der Vermieter den Makler zahlt, auch auf den Kauf von Immobilien auszuweiten. Erreichen will man damit eine finanzielle Entlastung der Käufer. Denn die Nebenkosten beim Kauf von Wohneigentum, wie Maklerkosten, Notargebühren, Grundbucheintrag, Grunderwerbssteuer, sind in Deutschland zu hoch, sind sich alle Seiten einig. SPD-Verbraucherminister Maas winkte dennoch für diese Legislaturperiode ab, langfristig werde man sehen.

Unterstützung bekamen die Genossen vom Institut der deutschen Wirtschaft Köln (IW). In einer Kurzstudie urteilte das Institut Anfang des Jahres: „Makler sind ein wesentliches Hemmnis für den Immobilienerwerb“. Deren Gebühren belasteten potenzielle Käufer enorm, schrieben die beiden IW-Experten Alexandra Toschka und Michael Voigtländer. „Durch den Übergang zum Bestellerprinzip – wie es bereits bei Mietwohnungen etabliert wurde – könnten Käufer entlastet werden.“ Der Makler müsste dann nicht nur mit seiner Qualität überzeugen, sondern eben auch mit dem Preis. „Es ist davon auszugehen, dass die Provisionen aufgrund der Verhandlungsmacht der Verkäufer absehbar sinken würden, was wiederum den Wettbewerb unter den Maklern fördern könnte“, glaubt auch Kathrin Appler, Leitung Immobilienmanagement bei realbest, einer digitalen Verkaufsplattform für Wohnimmobilien.

Solange das Bestellerprinzip nicht gesetzlich festgeschrieben ist, kann die Maklergebühr (Courtage) und ihre Aufteilung frei ausgehandelt werden. Allerdings haben sich vielerorts bestimmte Praktiken zur Übernahme der Maklergebühr etabliert. So teilen sich Verkäufer und Käufer die Maklerprovision in der Regel in den meisten Bundesländern. In Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg und Hessen müssen hingegen die Käufer meist alleine für die hohen Kosten aufkommen.

Dass das Bestellerprinzip zu höheren Kaufpreisen führen könnte, da sich die Verkäufer die Maklerkosten darüber wieder holen würden, sieht das Institut nicht als Nachteil. „Selbst wenn dies so wäre, würde dies den Käufer entlasten, da der Immobilienpreis finanziert werden kann, die Maklergebühr jedoch nicht“, meinen die Autoren.

Das sehen Makler und Immobilienprofis anders. „Wenn dadurch der Kaufpreis steigt, erhöht sich entsprechend die Finanzierungssumme, was wiederum zu höheren Zinsen über die Darlehenslaufzeit führt“, gibt Markus Gruhn, Vorsitzender des Rings Deutscher Makler Berlin und Brandenburg, zu bedenken. Zudem, wer so knapp mit Eigenkapital ausgestattet sei, dass er darauf angewiesen wäre, die Maklergebühr zu finanzieren, der solle besser nicht kaufen. „Höhere Kaufpreise führen außerdem zu einer weiteren Mehrbelastung der Käufer, da diese dann auch mehr Grunderwerbssteuer zahlen müssten“, gibt der Makler zu bedenken. Eine Ansicht, die auch Kathrin Appler, teilt. „Wer ernsthaft die hohen Kaufnebenkosten senken will, sollte vielmehr über eine Absenkung der Grunderwerbssteuer beim Kauf von selbstgenutztem Wohneigentum nachdenken – und diese idealerweise bundesweit einheitlich begrenzen“, erklärt Appler. Dass eine derartige Regelung, die Gruhn zudem für verfassungsrechtlich bedenklich hält, überhaupt kommt, halten beide ohnehin für Wahlkampfgetöse.

von UWE LEHMANN

Quelle: http://www.morgenpost.de/incoming/article210047125/Wer-soll-das-bezahlen.html