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Häufig gestellte Fragen

Was ist der RDM?

Für seine rund 220 Mitglieder ist der RING DEUTSCHER MAKLER Berlin-Brandenburg die standespolitische Interessenvertretung bei Politik, Wirtschaft, Kammern, Presse, Verbänden, Verbrauchern etc. sowie erster Ansprechpartner in allen berufspolitischen und berufspraktischen Fragen. Immobilienmakler, Immobilienverwalter und Sachverständige, haben im RDM ihre interessenpolitische Heimat gefunden.

Wer kann Mitglied werden?

Eine Mitgliedschaft kann erwerben, wer in der Immobilienwirtschaft in einer der Berufsgruppen des § 4 der Satzung des RDM als Immobilienmakler, Hausverwalter oder Sachverständiger hauptberuflich tätig ist. Für Immobilienmakler ist die Erlaubnis nach § 34c GewO erforderlich. Der Nachweis ausreichender Fachkenntnisse ist notwendig. Der Abschluss einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung ist nachzuweisen.

Welche Formen der Mitgliedschaft gibt es?

Die Aufnahme in den RDM kann erfolgen als

  • ordentliches Mitglied
  • Mitglied auf Probe
  • Juniorenmitglied
  • vorläufiges Mitglied
  • außerordentliches Mitglied

Die ordentliche Mitgliedschaft kann jede volljährige natürliche oder juristische Person erwerben.
Natürliche Personen, die das 30. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, können die Juniorenmitgliedschaft zu einem ermäßigten Mitgliedsbeitrag erwerben. Die Juniorenmitgliedschaft endet mit dem Erwerb der ordentlichen Mitgliedschaft, spätestens mit Vollendung des 30. Lebensjahres.Wer ein immobilienwirtschaftlich orientiertes Studienfach belegt oder für einen immobilienwirtschaftlichen Studiengang immatrikuliert ist, kann eine Mitgliedschaft auf Probe zu einem ermäßigten Beitrag erwerben. Als außerordentliche Mitglieder können natürliche und juristische Personen aufgenommen werden, die nicht den Status eines ordentlichen Mitgliedes erwerben wollen oder können.

Wie wird man Mitglied?

Das Aufnahmegesuch erfolgt für alle Formen der Mitgliedschaft mittels des Aufnahmeantrages im RDM. Der Nachweis über den Abschluss einer ausreichenden Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung ist zusammen mit dem Aufnahmeantrag für ordentliche Mitglieder und in der Regel auch für Juniorenmitglieder zu erbringen.

Was ist die Fachkundeprüfung?

Die Aufnahme in den RDM erfolgt nach einer Aufnahmeprüfung vor einer Aufnahmekommission und gegen Nachweis des Abschlusses einer Berufshaftpflichtversicherung. Damit kommt der RDM seiner Aufgabe als Hüter der Interessen des Verbrauchers gegenüber den Mitgliedern nach. Die Öffentlichkeit honoriert diese Zulassungsvoraussetzungen mit einem hohen Vertrauensvorschuss in die Tätigkeit von Verbandsmaklern.

Wie bereitet man sich auf die Fachkundeprüfung vor?

Als Grundlage ist folgende Fachliteratur zu empfehlen:

  • Hamm/Schwerdtner: Maklerrecht – 7. Auflage
  • Schmoll (Hrsg.): Basiswissen Immobilienwirtschaft, Grundeigentumverlag
  • Wanderer: WEG praxisgerecht, Grundeigentumverlag
  • Sailer, Grabener: Immobilien – Fachwissen von A – Z, Grabener Verlag

Was kann die Fachkundeprüfung ersetzen?

Der Fachkundenachweis gilt in der Regel ohne Prüfung als erbracht, wenn Sie entweder den Abschluss als Kaufmann in der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft haben oder die Prüfung zum Fachwirt in der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft (IHK-Zertifikat) bzw. zum Immobilienwirt (VWA-Diplom) erfolgreich abgelegt haben.

Welche direkten Leistungen bietet der RDM seinen Mitgliedern?

  • Eintrag in die Online-Mitgliederdatenbank (Expertensuche)
  • Kostenloser Bezug der Zeitschrift „Das Grundeigentum“ mit der Beilage RDM-Kompakt
  • Kostenloser Wohnimmobilienpreisspiegel für Berlin und Brandenburg
  • deutlich vergünstigte Teilnahme an Seminaren
  • Neue Kontakte in der Branche durch Teilnahme an regionalen Verbandsveranstaltungen
  • RDM Golfturnier „Berliner Makler Cup“ in Kooperation mit dem Grundeigentum Verlag
  • Nutzung des RDM-Logos in der Öffentlichkeit
  • Inanspruchnahme von Sonderkonditionen bei diversen Drittfirmen
  • Diverse andere Sonderleistungen – genaue Informationen bekommen Sie in unserer Geschäftstelle

Welche generellen Leistungen erbringt der RDM?

  • Interessenvertretung gegenüber Politik und Verwaltung
  • Stärkung der volkswirtschaftlichen Bedeutung der Immobilienwirtschaft in der Öffentlichkeit
  • Umfangreiche Pressearbeit
  • Präzisierung der Berufsbilder der angeschlossenen Berufe in der Öffentlichkeit