Makler streiten in Berlin gegen das Bestellerprinzip

wie Stunden lang hatten Vertreter der Maklerbranche am heutigen Mittwoch Zeit, um im Bundesjustizministerium ihre Bedenken gegen die geplante Einführung des Bestellerprinzips beim Verkauf vorzutragen. Das Teffen endete ohne konkrete Einigung.

18 Makler und Verbandsfunktionäre saßen acht Vertretern des Bundesjustizministeriums gegenüber. Das leidige Thema: Bestellerprinzip beim Verkauf – ja oder nein? Dass die Vertreter der Makler diese Frage klar mit nein beantwortet haben, ist klar. Ob ihre Argumente überzeugen konnten, ist dagegen offen.

Die Atmosphäre des zweistündigen Gesprächs sei offen und konstruktiv gewesen, sagte IVD-Chef Jürgen Michael Schick der Immobilien Zeitung. Die Repräsentanten des Ministeriums hätten aus vielen Mündern zu hören bekommen, dass das Übertragen der Regelung, wie sie seit Juni 2015 bei der Vermietung gilt, negative Folgen hätte. „Wir haben klar gemacht, dass der Makler als alleinige Vertriebsmaschine für den Verkäufer nicht im Sinne des Systems ist“, sagte Schick. Am Ende stünde der Käufer schutzlos da, der Makler verlöre seine Funktion als fairer Vermittler zwischen beiden Parteien und die Erwerbsnebenkosten würden nicht sinken, sondern steigen.

Nach Prüfung der Legitimität, Geeignetheit, Erforderlichkeit und Angemessenheit, mithin der Verhältnismäßigkeit, komme der IVD zum Ergebnis, dass ein Bestellerprinzip nach dem Vorbild der Wohnungsvermittlung nicht mit der Verfassung vereinbar ist, sagte Schick.

RDM sieht Recht auf freie Berufsausübung in Gefahr

Zu einer Einigung ist es offenbar nicht gekommen. Die Vertreter des Ministeriums hätten die Argumente der Makler zur Kenntnis genommen und würden sie bei der weiteren Sondierung des Themas berücksichtigen. Wie rasch nun eine Gesetzesvorlage erstellt werden soll, blieb ebenfalls offen.

Schon im Vorfeld des Gesprächs waren aus den Reihen der Maklerschaft laute Töne gekommen. Der Ring Deutscher Makler (RDM) war mit der Ankündigung ins Ministerium gegangen, er werde bei Erlass eines Gesetzes zur Einführung des Bestellerprinzips beim Immobilienverkauf eine Verfassungsbeschwerde anstrengen. Der Verband hat ein Gutachten bei der Kanzlei Bub, Gauweiler & Partner in Auftrag gegeben, das der Immobilien Zeitung vorliegt. Das 18-seitige Papier kommt zu dem Schluss: „Das Bestellerprinzip bei privaten Immobilienkäufen führt nicht zu einer Entlastung der Käufer bei den Kaufnebenkosten. Die Regelung verstößt gegen Art. 12 GG.“

In Artikel 12 des Grundgesetzes ist das Recht auf freie Berufsausübung festgeschrieben. Die Gutachter argumentieren: Eine Regelung, die zwingend die Zahlung der Provision bei privaten Immobilienkäufen durch den Verkäufer bestimmt, stelle eine unzulässige Einschränkung der Berufsausübungsfreiheit dar. Denn die Garantie der freien Berufsausübung schließe auch die Freiheit ein, das Entgelt mit den Interessenten auszuhandeln.

Engel & Völkers und Von Poll favorisieren Teilung der Courtage

Das vom Gesetzgeber geplante Bestellerprinzip komme zudem nicht dem Allgemeinwohl zugute, so das Gutachten weiter – und das ist eine Voraussetzung für einen Eingriff in die Berufsfreiheit. Das Vorhaben führe in der Praxis nicht zu einer Senkung, sondern zu einem Anstieg der Erwerbsnebenkosten. Da die Eigentümer die Courtage in den Kaufpreis einkalkulieren werden, steige die Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer. Und diese Kosten habe letztlich der Käufer zu tragen. Ein Allgemeinwohlbelang könne nur angenommen werden, wenn die Erwerber von Wohnimmobilien tatsächlich finanziell durch die von der Politik avisierte Regelung entlastet würden.

Während sich die Verbände kompromisslos zeigen, setzt man auf Unternehmensebene auf Bewegung. Die beiden Maklerhäuser Engel & Völkers sowie Von Poll favorisieren eine Gesetzesreform, nach der sich Käufer und Verkäufer die Courtage teilen müssen. Beide Parteien würden dann jeweils 3% des Kaufpreises an den Makler zahlen.

Dieser Vorschlag stößt aber bei den Branchenverbänden IVD und RDM auf Zurückhaltung. Eine Teilung der Provision klinge zwar charmant und fair, äußerte sich IVD-Geschäftsführerin Sun Jensch gegenüber der Immobilien Zeitung. Das Vorhaben sei aber komplex und berge rechtliche Risiken. Man könne nicht einfach eine Teilung zulasten Dritter per Gesetz festschreiben, meint sie. Deshalb will sich der Branchenverband derzeit nicht positionieren. Zuerst möchte die Geschäftsführung die Meinung der Mitglieder einholen.

Quelle: https://www.immobilien-zeitung.de/1000057101/makler-streiten-in-berlin-gegen-bestellerprinzip