Bestellerprinzip: RDM droht mit Verfassungsbeschwerde

Mit einer Verfassungsbeschwerde droht der Ring Deutscher Makler (RDM) bei Erlass eines Gesetzes zur Einführung des Bestellerprinzips beim Immobilienverkauf. Weder eine einseitige Belastung des Eigentümers noch eine verbindliche Teilung der Courtage zwischen Käufer und Verkäufer kommen für den Branchenverband dabei infrage.

„Wir werden keinen Eingriff zulassen“, sagte Markus Gruhn, Makler und Vorsitzender des RDM-Landesverbands Berlin-Brandenburg, der Immobilien Zeitung am Freitag. Sollte die Bundesregierung ein Gesetz zum Bestellerprinzip beim Verkauf von Wohnimmobilien anstoßen, werde der RDM dieses auf seine verfassungsrechtliche Zulässigkeit hin prüfen lasssen.

Rechtlichen Beistand hat der Maklerring schon. Laut Gruhn wurde die renommierte Kanzlei Bub Gauweiler & Partner engagiert, die ein Gutachten in der Mache hat. Mit dem sechsseitigen Papier will der RDM am kommenden Mittwoch zur Anhörung ins Bundesjustizministerium gehen, um seine Entschlossenheit zu untermauern.

„Wir werden keinen Kompromiss eingehen“, sagte Gruhn und erteilete damit auch einer gesetzlich vorgeschriebenen Teilung der Courtage eine Absage. Eine Deckelung der Provision werde ebenfalls nicht hingenommen. Das sei reiner Populismus, monierte Gruhn. Notfalls werde der Kampf vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ausgefochten. Gruhn hofft aber, dass die Politik erkennt, das das Vorhaben verfassungsrechtliche Risiken birgt.

Der Druck auf die Makler nimmt zu

Die Debatte um das Bestellerprinzip hatte Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) vergangene Woche befeuert, indem sie ankündigte ein entsprechendes Gesetz rasch zu erlassen. Ein genaues Datum nannte sie zwar nicht. Doch der Druck auf die Branche wird größer – nicht zuletzt weil sich auch die Grünen im Bundestag für eine solche Reform stark machen. Deren Fraktion hat einen entsprechenden Antrag eingereicht, der neben dem Bestellerprinzip beim Verkauf auch die Deckelung der Maklerprovision auf höchstens 2% des Kaufpreises vorsieht.

Um Schlimmeres zu verhindern, kam aus den Reihen der Maklerschaft ein Kompromissvorschlag. Engel-&-Völkers-Manager Kai Enders warf in einem Brief an die Politik eine Gesetzesreform in die Debatte, nach der sich Käufer und Verkäufer künftig die Courtage teilen müssen. Beide Parteien würden dann jeweils 3% des Kaufpreises an den Makler zahlen. Dieser Vorschlag stößt beim Branchenverband IVD allerdings noch auf Zurückhaltung.

Eine Teilung der Provision klinge zwar charmant und fair, sagte IVD-Geschäftsführerin Sun Jensch der Immobilien Zeitung. Das Vorhaben sei aber komplex und berge rechtliche Risiken. Man könne nicht einfach eine Teilung zulasten Dritter per Gesetz festschreiben, meint sie. Deshalb will sich der Verband derzeit nicht positionieren. Zuerst will die Geschäftsführung die Meinung der Mitglieder einholen. Der IVD plant eine Umfrage und eine außerordentliche Mitgliederversammlung zu dem Thema. Klar ist aber schon jetzt: Ein Bestellerprinzip wie bei der Vermietung lehnt der IVD kategorisch ab.

3.300 Immobilienprofis machen bei IZ-Umfrage mit

Wie differenziert das Bestellerprinzip in der Branche betrachtet wird, zeigt die Onlineumfrage der Immobilien Zeitung. Stand Freitag, 11 Uhr waren rund 13,3% der Teilnehmer für ein Bestellerprinzip beim Verkauf, 51,5% waren dagegen, 33,3% wollten eine Teilung der Courtage und 2% präferierten eine andere Lösung. Seit Dienstagnachmittag haben fast 3.300 Immobilienprofis bei der Umfrage mitgemacht.

Quelle: Immobilien Zeitung, Urheber: Peter Dietz

Quelle: https://www.immobilien-zeitung.de/1000056966/bestellerprinzip-rdm-droht-mit-verfassungsbeschwerde