Spitz auf Knopf – Wohnungsmangel und Staat – fast alles geht
Kolumne von Georg Gafron
Wie immer auch im Einzelnen der Strauß der September-Wahlen in Bund und Ländern ausgehen wird, ein Thema bleibt mit Sicherheit: der schmerzhafte Mangel an bezahlbarem Wohnraum. Flugs liegt dann auch wieder die folterhafte Drohung „Enteignung“ auf dem Tisch. Eines muss dabei klar sein: Um mehr Wohnraum geht’s den Apologeten staatlicher Wohnungsverwaltung zu allerletzt.
Hauptmotiv ist die Zerschlagung privatwirtschaftlicher Strukturen in möglichst allen Bereichen.
Dabei hätte die Obrigkeit noch ganz andere Möglichkeiten. Man denke nur an die Nachkriegszeit. Nahezu 15 Mio. aus den verloren gegangenen Gebieten Mittel- und Ostdeutschlands vertriebene Deutsche strömten zum Großteil völlig mittellos und entwurzelt auf die durch Kriegsschäden in ihrer Bausubstanz stark reduzierten Wohnungsmärkte. Die Siegermächte verfügten per Befehl, die Zwangsbewirtschaftung von Wohnraum. Eine Maßnahme, die noch bis weit in die ersten Jahre der Bundesrepublik Deutschland das Wohnen in den Großstädten prägte. Je nach Personenstand wurde eine bestimmte Quadratmeter-Zahl zugemessen. Kommunale Wohnungsstreifen besuchten Haus für Haus und stellten „Wohnraum-Überbedarf“ bei Mietern und Vermietern fest. Oftmals wurde noch am gleichen Tag der Einzug Wohnungssuchender vollzogen.
Nicht, dass es damals keinen Widerstand gegen diese Vorgehensweise gab. Voraussetzung dafür war auch damals die Kategorisierung des Wohnungsmangels als nationaler Notstand, dem nur mit Zwangsmaßnahmen beizukommen war. Nur, enteignet wurde nicht, zumindest in den westlichen Besatzungszonen. Im sowjetischen Herrschaftsbereich ging es gleich zur Sache. Ganze Häuser wurden ihren Besitzern weggenommen und staatlicher Obhut anheim gegeben, was schon in kurzer Zeit zum Verfall führte.
Es lohnt sich manchmal doch, in die Geschichte zurück zu blicken, um zu verstehen, wie es auch gehen kann.