Spitz auf Knopf – Prügelknaben
Kolumne von Georg Gafron
Wieder einmal wird die Gilde der Makler ohne jedes eigene Zutun zum Prügelknaben gemacht. Oder wie sonst muss sich ein Vermittler von Wohnraum fühlen, wenn er für einen Teil seines Angebots einen aktuell gültigen Mietpreis anbieten kann, zugleich aber auf die Vorläufigkeit dieses Angebots verweisen muss. Klingt komisch, aber auf dem Berliner Wohnungsmarkt ist das zurzeit so.
Grund dafür ist der in Kraft gesetzte staatlich verfügte Mietpreisdeckel, der sogar rückwirkende Gültigkeit hat. Soweit so schlecht!
Wenn da nicht das ausstehende Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Mietpreisdeckel wäre. Scheitert Berlins sozialistische Stadtregierung, würde es für viele Mieter ein böses Erwachen geben. Der dem Vermieter ungesetzlich vorenthaltene Teil des Mietzinses müsste nachgezahlt werden. Manche Vermieter haben beim Abschluss von Mietverträgen darauf hingewiesen und wurden dafür übelst beschimpft. Dabei entspricht dies doch bloß der Fürsorgepflicht eines anständigen Kaufmanns! Wer hier täuscht sind die Väter und Mütter des Mietendeckels. Sie nähren wider besseres Wissen und mit Blick auf Wählerstimmen eine mögliche Illusion und setzen dabei auf die Staatsgläubigkeit der Betroffenen. Denn es entspricht der deutschen Mentalität, dass das, was die Obrigkeit einmal beschlossen hat, auch gilt. Alles andere führt zu vielfachen Notlagen, für die eigentlich der Verursacher gerade stehen sollte. Kurzum: Wie wäre es denn, wenn der Finanzsenator ein Sonderkonto „Verfassungsbruch und Mietertäuschung“ einrichtete, auf dem die entsprechenden Rücklagen für den Tag X aufgebaut würden? Doch wetten – auf diese Idee kommt dort niemand!