RDM Pressemitteilung „RDM fordert Ausweitung der Mietpreisbremse auf Flüchtlingsunterkünfte“
Berlin, 17. Februar 2025 – Der Ring Deutscher Makler (RDM) Landesverband Berlin und Brandenburg e.V. fordert eine Anpassung der Mietpreisbremse, um überhöhte Mieten für Flüchtlingsunterkünfte zu verhindern.
„Es gibt einige wenige Akteure der Immobilienwirtschaft, die mit leerstehenden Spekulationsobjekten durch Umwandlung in Flüchtlingsunterkünfte die Not der Kommunen ausnutzen und Mieten von weit über 20 Euro pro Quadratmeter verlangen. Das ist moralisch nicht vertretbar und schadet unserer Branche massiv“, erklärte RDM-Vorstandsvorsitzender Markus Gruhn beim traditionellen Neujahrsempfang des Verbandes am vergangenen Freitag.
Der RDM kritisiert, dass diese Mietverträge bislang dem Gewerbemietrecht unterfallen und damit der Mietpreisbremse entzogen sind. Um diese Praxis zu beenden, schlägt der Verband eine gezielte Änderung der §§ 549 und 556d BGB vor, damit der Mietpreisspiegel auch für Flüchtlingsunterkünfte gilt. Zudem fordert Gruhn eine Begrenzung der Mietverträge auf fünf Jahre: „Es ist für den Berliner Senat nicht ratsam, neue Flüchtlingsunterkünfte mit einer Laufzeit von mehr als fünf Jahren anzumieten. Der Senat sollte sich darauf einstellen, dass diese Unterkünfte in spätestens fünf Jahren nicht mehr benötigt werden.“
„Nicht alles, was zurzeit rechtlich zulässig ist, ist auch moralisch vertretbar“, so Gruhn weiter. „Versicherungsunternehmen, Versorgungswerke, Immobilienfonds und auch Banken kaufen schon lange keine Immobilien mit derartigen Wuchermieten wie bei Flüchtlingsunterkünften an, weil sie es moralisch und wirtschaftlich für nicht vertretbar halten. Der Berliner Senat und seine Immobiliengesellschaften sollten dies auch nicht tun, weil der Wert dieser Immobilien in keinster Weise nachhaltig ist.“
Der RDM Berlin fordert die Politik auf, eine entsprechende Gesetzesänderung in die Wege zu leiten und sicherzustellen, dass Flüchtlingsunterkünfte nicht länger als Schlupfloch für überhöhte Mietforderungen genutzt werden.
Für weiterführende Informationen finden Sie im Artikel unseres Geschäftsführers, RA Axel Lipinski-Mießner, „Die Anwendung der Mietpreisbremse auf Flüchtlingsunterkünfte: Ein Reformvorschlag“ im nachfolgenden Button.
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