
Bis zum Ende des Jahres sind die drei Jahre abgelaufen, in denen Makler und Hausverwalter mit einer Gewerbezulassung nach § 34c GewO ihre Weiterbildungsstunden nachweisen müssen. Sind Sie und Ihre Mitarbeiter müssen bis zum Jahresende 2023 20 Stunden Weiterbildung nach MaBV absolviert haben. Sollten Ihnen nun zum Jahresende noch die notwendigen Stunden fehlen, dann haben Sie hier die Möglichkeit, noch Ihre Reststunden zu absolvieren und Ihr Wissen rund ums Vertrags- und Maklerrecht und Mietrecht aufzufrischen.
- Allgemeines Vertragsrecht-/Maklerrecht
- Gesetz zur Verteilung der Maklerkosten
- Allgemeine Geschäftsbedingungen in Maklerverträgen
- Aktuelle Rechtsprechung im Maklerrecht
- Aktuelle Rechtsprechung im Mietrecht
Zielgruppe: Immobilienmakler, Hausverwalter, Rechtsanwälte
Referent: Rechtsanwalt Axel Lipinski-Mießner, Geschäftsführer des Ring Deutscher Makler Landesverband Berlin und Brandenburg e.V.
Ort: Online-Seminar über Zoom
Teilnehmergebühr: RDM Mitglieder 300,00 EUR / Externe 500,00 EUR
Diese Veranstaltung ist eine fachspezifische Fortbildung gem. § 15b Absatz 1 MaBV Anlage 1, A.3.1, 3.1.1, 3.1.2, 3.1.3 (Immobilienmakler) Anlage 1, B.2.1, 2.1.1, 2.1.2 (Wohnimmobilienverwalter)