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SUMMARY:Online-Seminar - Das Berliner Zweckentfremdungsverbot
DESCRIPTION:In Berlin gilt seit über zehn Jahren ein Zweckentfremdungsverbot für Wohnraum. Das Gesetz betrifft nicht nur Ferienwohnungen sondern fast alle Aspekte der Immobilienverwaltung. Auch (teil-)gewerbliche Vermietungen\, Leerstand und selbst Abriss und Neubau von Wohnraum und sogar Miethöhen werden durch das Gesetz geregelt. Dabei ist selbst für Fachleute kaum erkennbar\, welche Räume unter das Gesetz fallen: „Das war schon immer Gewerbe“ schafft für das aktuelle Gesetz keine Freistellung. In Anbetracht der extrem hohen Bußgelder\, die auch gegen Hausverwalter verhängt werden können\, ein Muss für jeden\, der in Berlin Immobilien vermietet. \nInhalte des Seminars: \n\nWelche Räume werden vom Gesetz geschützt?\n\nBaurechtliche Bestimmung\nMindestanforderungen an Wohnraum\nFehlvorstellung: „Das war schon immer Gewerbe“\n\n\n\n\nWas ist eine Zweckentfremdung?\n\n„Wohnen“ im Sinne des Gesetzes\nFerienwohnung\, Flüchtlinge u. Ä.\nGewerbliche Nutzungen\nTeilgewerblich\nHohe Miete = Zweckentfremdung?\nLeerstand\nUmbau und Abriss\n\n\n\n\nFür wen gibt es Bestandsschutz?\n\nVoraussetzungen des Bestandsschutzes\nBestandsschutz für Beherbergungs- und Ferienwohnungsbetriebe?\nBestandsschutz für gewerbliche/freiberufliche Nutzungen\nStand der Bestandschutzverfahren vor Verfassungsgericht und OVG\n\n\n\n\nFür wen gibt es Genehmigungen?\n\nVoraussetzungen der „Airbnb-Genehmigungen“\nGenehmigungen aus sozialen Gründen?\nGenehmigung bei Stellung von Ersatzwohnraum\n\n\n\n\nAuskunftsrechte und Zwangsmaßnahmen der Behörde:\n\nAuskunftsrechte der Behörde und Möglichkeiten der Verweigerung\nBetretungsrechte der Behörde\nRegistriernummern\nRückführungs- und Wiederherstellungsanordnungen\nZwangsverwaltung durch Treuhänder\nZwangsgelder\nBußgelder\n\n\n\n\nZweckentfremdungsverbot und Baurecht\n\nBaugenehmigung zu Wohnzwecken und Ferienwohnungsnutzung\nGewerbe ist nicht gleich Gewerbe – wann ist baurechtliche Umnutzung notwendig?\n\n\nZweckentfremdungsverbot und Mietrecht\nFolgen verbotener Mietverträge – das wird teuer!\nDer Mieter soll sich um die Genehmigung kümmern?\nVerstoß des Mieters gegen das Zweckentfremdungsverbot\n\nZielgruppe \nHausverwalter\, Wohnungseigentumsverwalter\, Vermieter\, Sachbearbeiter von Wohnungsbaugesellschaften und Wohnungsbaugenossenschaften\, Rechtsanwälte\, Mitarbeiter der Immobilienabteilungen von Banken und Versicherungen \nReferent:\nRA Lukas Andreas Wenderoth ist seit fast 30 Jahren Rechtsanwalt in Berlin und seit 2006 Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht. An vielen Musterprozessen gegen staatliche Einschränkungen auf dem Immobiliensektor war seine Kanzlei beteiligt. Durch seine Erfahrungen auf diesen Rechtsgebieten zeichnen sich seine Vorträge durch einen hohen Praxisbezug und konkrete Vorschläge zur Umsetzung der aktuellen Rechtsprechung aus. \nOrt: Online-Seminar über die Videoplattform „Zoom“ \nTeilnahmegebühr: RDM-Mitglieder 120\,00 EUR / Externe 220\,00 EUR \nDiese Veranstaltung ist eine fachspezifische Fortbildung gem. § 15b Absatz 1 MaBV Anlage 1\, A.3.1\, 3.5 (Immobilienmakler) Anlage 1\, B. 2.1\, 2.1.2\, 2.5 (Wohnimmobilienverwalter) \nHier zum Anmeldeformular \n
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