Am 27.09.2024 hat das Gesetz zur Zulassung virtueller Wohnungseigentümerversammlungen, zur Erleichterung des Einsatzes von Steckersolargeräten und zur Übertragbarkeit beschränkter persönlicher Dienstbarkeiten für Erneuerbare-Energien-Anlagen den Bundesrat passiert. Am 18.10.2024 wurde zudem das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV) beschlossen, mit ebenfalls weitreichenden Auswirkungen auf die Immobilienwirtschaft. Grund genug für ein Update! In diesem Kurzseminar werden ihnen die wichtigsten Änderungen vorgestellt.
Inhalt:
- virtuelle Wohnungseigentümerversammlungen
- Erleichterung des Einsatzes von Steckersolargeräten
- Übertragbarkeit beschränkter persönlicher Dienstbarkeiten für Erneuerbare-Energien-Anlagen
- Bürokratieentlastungsgesetz:
- Verkürzte Aufbewahrungsfristen
- Herabstufung des Formerfordernisses auf Textform für Gewerbemietverträge
- Elektronische Bereitstellung der Belege zur Betriebskostenabrechnung
- Widerspruch gegen Vermieterkündigungen in Textform
Zielgruppe: Immobilienmakler, Hausverwalter, Rechtsanwälte
Referent: Rechtsanwalt Axel Lipinski-Mießner, Geschäftsführer des Ring Deutscher Makler Landesverband Berlin und Brandenburg e.V.
Ort: über die Video-Plattform Zoom
Teilnehmergebühren: RDM-Mitglieder 50,00 €/externe Mitglieder 100,00 €
Diese Veranstaltung ist eine fachspezifische Fortbildung gem. § 15b Absatz 1 MaBV Anlage 1, A.2,7, 3.1, 3.1.3 (Immobilienmakler) Anlage 1, B.2.1, 2.1.1, 2.1.2, 2.7, 3.1, 4.4.1 (Wohnimmobilienverwalter)