SPD und Grüne wollen das Bestellerprinzip auch beim Verkauf von Immobilien schnellst möglich gesetzlich festschreiben. Damit wäre die in vielen Bundesländern übliche Praxis, wonach der Käufer die Maklercourtage zahlen muss, untersagt. Es läuft aber wohl auf eine Teilung der Provision hinaus.

Ende Oktober hatte Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) die Makler aufgeschreckt. In einem Zeitungsinterview kündigte sie an, ein Bestellerprinzip wie bei der Vermietung rasch einzuführen. Ein genaues Datum nannte sie zwar nicht. Die Ankündigung alleine aber reichte aus, um Bewegung in die Branche zu bringen.
Die auf die Ankündigung folgende Debatte zeigt: Die Makler sind sich uneins. Vor allem die Vermittler von Gewerbeimmobilien befürworten das Bestellerprinzip. Bei den großen Maklerkonzernen wie CBRE, JLL und Colliers International ist es schon lange selbstverständlich, dass der zahlt, der bestellt hat. Das Vorhaben der Politik weise „in die richtige Richtung“, sagt etwa Timo Tschammler, Deutschlandchef von JLL: „Je systematischer und professioneller die Teilnehmer im Immobilienmarkt nach internationalem Vorbild agieren, desto besser für die künftige Entwicklung der Märkte in Deutschland.“ Dass das Bestellerprinzip noch immer kontrovers diskutiert wird, hänge mit dem hierzulande gängigen Berufsbild des Nachweismaklers zusammen, meint Tschammler und fügt an: „Das Bestellerprinzip trennt die Spreu vom Weizen.“
Genau vor dieser Auslese aber haben viele Makler Angst. Das Bestellerprinzip bei der Vermietung gilt seit Juni 2015. Unmittelbar nach Einführung hatten zahlreiche Vermittler über massive Einbrüche bei den Aufträgen geklagt und sich auf den Verkauf von Immobilien konzentriert. Nun droht auch hier Ungemach. Kein Wunder also, dass in dieser Gefechtslage schwere Geschütze in Stellung gebracht werden. So hat der Ring Deutscher Makler (RDM) schon mit einer Verfassungsbeschwerde gedroht, obwohl noch überhaupt kein Gesetzentwurf auf dem Tisch liegt. Das Bestellerprinzip verstoße gegen Artikel 12 des Grundgesetzes. Dort ist das Recht auf freie Berufsausübung festgeschrieben. Die Gutachter des RDM argumentieren: Eine Regelung, die zwingend die Zahlung der Provision bei privaten Immobilienkäufen durch den Verkäufer bestimmt, stelle eine unzulässige Einschränkung der Berufsausübungsfreiheit dar. Denn die Garantie der freien Berufsausübung schließe auch die Freiheit ein, das Entgelt mit den Interessenten auszuhandeln. Mit einem 18-seitigen Papier war der RDM zu einer Anhörung ins Bundesjustizministerium gegangen, um seine Entschlossenheit zu untermauern. Denn auch eine gesetzlich vorgeschriebene Teilung der Courtage will der Verband nicht mittragen.
Spätestens aber seit die Grünen im Bundestag einen Antrag formuliert haben, der neben dem Bestellerprinzip beim Verkauf auch die Deckelung der Maklerprovision auf höchstens 2% des Kaufpreises vorsieht, ist klar: Es wird was kommen. Um das Schlimmste zu verhindern, hatte Engel-&-Völkers-Manager Kai Enders Ende des vergangenen Jahres einen Kompromissvorschlag in die Diskussion geworfen. In einem Brief an Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und andere Politiker wirbt er für eine Gesetzesreform, nach der sich Käufer und Verkäufer die Courtage teilen müssen. Beide Parteien würden dann jeweils 3% des Kaufpreises an den Makler zahlen. Inzwischen haben sich Unternehmen wie Von Poll, Falc Immobilien und Remax Germany sowie der Branchenverband bvfi dem Vorschlag angeschlossen. In den Bundesländern Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen sowie teilweise in Niedersachsen werde nur der Käufer mit einer Maklerprovision von bis zu 7,14% belastet, heißt es in einer Resolution: „Dies ist unangemessen, weil der Immobilienmakler sowohl Leistungen für den Verkäufer als auch den Käufer erbringt.“
Auch der Immobilienverband IVD lehnt die Einführung des Bestellerprinzips beim Kauf ab. Auf einer außerordentlichen Mitgliederversammlung in Kassel hatten sich die IVD-Mitglieder dagegen ausgesprochen. Für eine bundeseinheitliche Regulierung gebe es keinen Bedarf, da in 75% der Märkte in Deutschland die Provision ohnehin zwischen Verkäufer und Käufer geteilt werde, argumentiert IVD-Chef Jürgen Michael Schick. Damit liegt er auf Linie mit der Union. Deren verbraucherpolitische Sprecherin, Elisabeth Winkelmeier-Becker, sähe eine Teilung der Maklerkosten am liebsten. Denn das sei eine faire Regelung.

10.01.2019 | von Peter Dietz

Quelle: https://m.immobilien-zeitung.de/149461/bestellerprinzip-soll-kommen